einpunktklausel

  • 1Einpunktklausel — Form einer ⇡ Handelsklausel, wonach die Zeitpunkte bzw. Orte für den Gefahrenübergang und die Kostenteilung zwischen Verkäufer und Käufer beisammen liegen, z.B. ⇡ Ankunftsvertrag. Gegensatz: ⇡ Zweipunktklausel. Vgl. auch ⇡ Incoterms …

    Lexikon der Economics

  • 2Ankunftsvertrag — Form der ⇡ Einpunktklausel, nach der z.B. bei „ab Schiff“ (DES) und „ab Kai“ (DEQ) der Verkäufer die Gefahren und Kosten bis zum benannten Bestimmungshafen zu tragen hat. Gegensatz: ⇡ Zweipunktklausel. Vgl. auch ⇡ Incoterms …

    Lexikon der Economics

  • 3Zweipunktklausel — Form einer ⇡ Handelsklausel, wonach die Zeitpunkte bzw. Orte für den Gefahrenübergang und die Kostenteilung zwischen Verkäufer und Käufer auseinander liegen. Beispiel: ⇡ CIF. Gegensatz: ⇡ Einpunktklausel. Vgl. auch ⇡ Incoterms …

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