einpunktklausel
1Einpunktklausel — Form einer ⇡ Handelsklausel, wonach die Zeitpunkte bzw. Orte für den Gefahrenübergang und die Kostenteilung zwischen Verkäufer und Käufer beisammen liegen, z.B. ⇡ Ankunftsvertrag. Gegensatz: ⇡ Zweipunktklausel. Vgl. auch ⇡ Incoterms …
2Ankunftsvertrag — Form der ⇡ Einpunktklausel, nach der z.B. bei „ab Schiff“ (DES) und „ab Kai“ (DEQ) der Verkäufer die Gefahren und Kosten bis zum benannten Bestimmungshafen zu tragen hat. Gegensatz: ⇡ Zweipunktklausel. Vgl. auch ⇡ Incoterms …
3Zweipunktklausel — Form einer ⇡ Handelsklausel, wonach die Zeitpunkte bzw. Orte für den Gefahrenübergang und die Kostenteilung zwischen Verkäufer und Käufer auseinander liegen. Beispiel: ⇡ CIF. Gegensatz: ⇡ Einpunktklausel. Vgl. auch ⇡ Incoterms …