einlegung eines widerspruchs
1Vorverfahren — Das Vorverfahren ist ein Vorschaltrechtsbehelf für Anfechtungs und Verpflichtungsklagen. Das Vorverfahren heißt im Bereich der allgemeinen Verwaltung und der Sozialverwaltung Widerspruchsverfahren. Im Bereich der Finanzverwaltung ist ein… …
2Abhilfebehörde — Das Vorverfahren ist ein Vorschaltrechtsbehelf für Anfechtungs und Verpflichtungsklagen. Das Vorverfahren heißt im Bereich der allgemeinen Verwaltung und der Sozialverwaltung Widerspruchsverfahren. Im Bereich der Finanzverwaltung ist ein… …
3Ausgangsbehörde — Das Vorverfahren ist ein Vorschaltrechtsbehelf für Anfechtungs und Verpflichtungsklagen. Das Vorverfahren heißt im Bereich der allgemeinen Verwaltung und der Sozialverwaltung Widerspruchsverfahren. Im Bereich der Finanzverwaltung ist ein… …
4Einspruchsverfahren — Das Vorverfahren ist ein Vorschaltrechtsbehelf für Anfechtungs und Verpflichtungsklagen. Das Vorverfahren heißt im Bereich der allgemeinen Verwaltung und der Sozialverwaltung Widerspruchsverfahren. Im Bereich der Finanzverwaltung ist ein… …
5Widerspruchsbehörde — Das Vorverfahren ist ein Vorschaltrechtsbehelf für Anfechtungs und Verpflichtungsklagen. Das Vorverfahren heißt im Bereich der allgemeinen Verwaltung und der Sozialverwaltung Widerspruchsverfahren. Im Bereich der Finanzverwaltung ist ein… …
6Widerspruchsverfahren — Das Vorverfahren ist ein Vorschaltrechtsbehelf für Anfechtungs und Verpflichtungsklagen. Das Vorverfahren heißt im Bereich der allgemeinen Verwaltung und der Sozialverwaltung Widerspruchsverfahren. Im Bereich der Finanzverwaltung ist ein… …
7Staatshaftung — Staatshaftung, Amtshaftung, die Verantwortlichkeit des Staates für Schäden, die Amtswalter (Beamte, Angestellte oder Arbeiter im öffentlichen Dienst) in Ausübung ihres Amtes bei einem Dritten verursachen. Das geltende Staatshaftungsrecht ist… …
8Bestandskraft — ist ein Begriff aus dem Verwaltungsverfahren, siehe §§ 43 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz. Man unterscheidet formelle Bestandskraft und materielle Bestandskraft. Die Bestandskraft eines Verwaltungsakts dient der Rechtssicherheit. Auch ein… …
9Reformatio in peius — (orthografisch ebenfalls zulässig: reformatio in peius, von lat. reformatio – Veränderung, peius – das Schlechtere; deutsche Begriffe: Verschlechterung, Verböserung) bedeutet, dass der Verwaltungsakt einer Verwaltungsbehörde auf einen Widerspruch …
10Verböserung — Reformatio in Peius (orthografisch ebenfalls zulässig: reformatio in peius, von lat. reformatio – Veränderung, peius – das Schlechtere; deutsche Begriffe: Verschlechterung, Verböserung) bedeutet, dass der Verwaltungsakt einer Verwaltungsbehörde… …
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