einleger

  • 121Bankgeheimnis — Bạnk|ge|heim|nis 〈n. 11; unz.〉 Recht u. Verpflichtung einer Bank, Bankbeziehungen u. Höhe der Konten ihrer Kunden geheim zu halten * * * Bạnk|ge|heim|nis, das: Recht u. Pflicht einer ↑ 2Bank (1 a), Verhältnisse u. Konten ihrer Kundschaft geheim …

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  • 122Einlagensicherung — Ein|la|gen|si|che|rung (Finanzw.): Absicherung der Einleger gegen den Verlust ihrer Einlagen. * * * Einlagensicherung,   durch Garantien Dritter gewährleistete Absicherung der Bankkunden gegen den Verlust ihrer Einlagen für den Fall, dass ihr… …

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  • 123Bundesverband deutscher Banken e. V. (Bundesverband) — Spitzenverband der in privater Rechtsform geführten Kreditinstitute; Sitz in Berlin; neu gegründet 1951. Der Bankenverband setzt die Tradition des 1901 in Berlin gegründeten Centralverbands des deutschen Bank und Bankiergewerbes fort. Er ist… …

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  • 124Rechtsmittel — förmliche, gesetzlich zugelassene ⇡ Rechtsbehelfe mit dem Ziel der Überprüfung der Entscheidung durch eine höhere Instanz. I. Zivilrecht:Ein Rechtsbehelf, durch dessen Einlegung die benachteiligte Partei eine ihr ungünstige, noch nicht… …

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  • 125Run — Ansturm der Einleger auf die Kassen einer Bank, um bei wirklichen oder vermeintlichen Zahlungsschwierigkeiten ihre Guthaben abzuziehen …

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