einholung des akzepts

  • 1Wechselabschrift — Wechselkopie; begebbare Abschrift eines ⇡ Wechsels. Jeder Wechselinhaber (ausgenommen Aussteller) kann von dem Wechsel eine Abschrift anfertigen, v.a. wenn er die Urschrift zur Einholung des ⇡ Akzepts verwendet. Die W. muss die Urschrift mit den… …

    Lexikon der Economics