eingruppierung
1Eingruppierung — ist im deutschen Arbeitsrecht die Zuordnung der von einem Arbeitnehmer auszuübenden Tätigkeit zu den Vergütungsgruppen des für ihn einschlägigen Vergütungstarifvertrages. Gilt der Tarifvertrag zwingend für das Arbeitsverhältnis, so ist eine… …
2Eingruppierung — ein|grup|pie|ren <sw. V.; hat: einer Gruppe zuordnen, in Gruppen einordnen: die Arbeiter in verschiedene Lohngruppen e.; jmdn. falsch e. Dazu: Ein|grup|pie|rung, die , en. * * * Eingruppierung, 1) im öffentlichen Dienst die Zuordnung eines… …
3Eingruppierung — 1. Begriff des Arbeitsrechts: Einreihung des Arbeitnehmers in eine bestimmte Vergütungsgruppe. Soweit Lohn und Gehaltsgruppen nach der Art der ausgeübten Tätigkeit gebildet werden, beschreiben die Tarifvertragsparteien in Tarifverträgen auch die… …
4Eingruppierung — Ein|grup|pie|rung …
5Vergütungsgruppe — ⇡ Eingruppierung, ⇡ Tariflohn …
6Vergütungsordnung — ⇡ Eingruppierung, ⇡ Tariflohn …
7BetrVG — Betriebsverfassung ist die grundlegende Ordnung der Zusammenarbeit von Arbeitgeber und der von den Arbeitnehmern gewählten betrieblichen Interessenvertretung. Ihre Grundlage ist in Deutschland das Betriebsverfassungsgesetz. Zur… …
8Betriebsverfassungsgesetz — Betriebsverfassung ist die grundlegende Ordnung der Zusammenarbeit von Arbeitgeber und der von den Arbeitnehmern gewählten betrieblichen Interessenvertretung. Ihre Grundlage ist in Deutschland das Betriebsverfassungsgesetz. Zur… …
9Betriebsverfassungsrecht — Betriebsverfassung ist die grundlegende Ordnung der Zusammenarbeit von Arbeitgeber und der von den Arbeitnehmern gewählten betrieblichen Interessenvertretung. Ihre Grundlage ist in Deutschland das Betriebsverfassungsgesetz. Zur… …
10Betriebsverfassung — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Betriebsverfassung ist die grundlegende Ordnung der Zusammenarbeit von Arbeitgeber und der von den Arbeitnehmern… …