eines eigentums

  • 1Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums — Das Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte am geistigen Eigentum (Österreich: Abkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des Geistigen Eigentums) oder TRIPS Abkommen (engl. Agreement on Trade Related Aspects of Intellectual… …

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  • 2Abkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums — Das Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte am geistigen Eigentum (Österreich: Abkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des Geistigen Eigentums) oder TRIPS Abkommen (engl. Agreement on Trade Related Aspects of Intellectual… …

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  • 3Sozialpflichtigkeit des Eigentums — Die Sozialpflichtigkeit des Eigentums (auch Sozialbindung des Eigentums) ist ein rechts und sozialphilosophischer Grundsatz. Vor dem Hintergrund einer grundsätzlichen Anerkennung des Instituts des Privateigentums und einer entsprechenden… …

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  • 4Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums — Kurztitel: Pariser Verbandsübereinkunft Titel (engl.): Paris Convention for the Protection of Industrial Property Abkürzung: PVÜ Datum: Inkrafttreten: 20. März 1883 …

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  • 5Heimfall — Heim|fall 〈m. 1u; unz.〉 Sy Erbfall (2) 1. bei Todesfall Rückkehr eines verpachteten od. zu Lehen gegebenen Gutes an den Eigentümer 2. Übergang eines Erbes an den Staat, wenn keine Nachkommen od. Verwandten vorhanden sind * * * Heim|fall, der… …

    Universal-Lexikon

  • 6Appropriation — (lat. appropriatio, von appropriare, „erwerben, (sich) aneignen, zu eigen machen, appropriieren“) bezeichnet die Aneignung sowohl von Sachen, also den Erwerb eines Eigentums, als auch die Aneignung im philosophisch geisteswissenschaftlichen Sinne …

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  • 7Appropriieren — Appropriation (lat. appropriatio, von appropriare, „erwerben, (sich) aneignen, zu eigen machen, appropriieren“) bezeichnet die Aneignung sowohl von Sachen, also den Erwerb eines Eigentums, als auch die Aneignung im philosophisch… …

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  • 8Auktor — Auk|tor der; s, ...oren <aus lat. auctor »Vertreter (eines Eigentums)«> (im österr. Zivilprozessrecht) der nach der Behauptung des verklagten Besitzers einer Sache od. eines dinglichen Rechts tatsächlich Berechtigte u. Verpflichtete …

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  • 9Patrimonial — Patrimoniāl, zum väterlichen Erbgute (Patrimonium, s.d.) gehörig, väterlich ererbt. Patrimonialgerichtsbarkeit, Erbgerichtsbarkeit, Gutsgerichtsbarkeit, die frühere Gerichtsbarkeit der Grundherren über ihre Erbzins und Lehnsleute, 1848 in den… …

    Kleines Konversations-Lexikon

  • 10Revindikation — Re|vin|di|ka|ti|on 〈[ vın ] f. 20; veraltet〉 Zurückforderung einer Sache [<lat. re... „wieder“ + vindicare „in Anspruch nehmen“] * * * Re|vin|di|ka|ti|on, die; , en [zu lat. re = zurück, wieder u. ↑Vindikation] (Rechtsspr. veraltet):… …

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