ein pfand
1Pfand (Recht) — Ein Pfand ist eine Sache, Forderung oder ein Recht, das zwar im Eigentum einer ersten Person steht, die Schuldner einer Forderung ist, aber sich im Besitz einer zweiten Person befindet, die Gläubiger ebendieser Forderung ist. Der Wert des Pfandes …
2Pfand (Rechtswesen) — Ein Pfand ist eine Sache, Forderung oder ein Recht, das im Eigentum einer Person steht, die Schuldner einer Forderung ist, und im Besitz einer zweiten Person, die Gläubiger dieser Forderung ist. Der Wert des Pfandes sichert die Forderung. Es kann …
3Ein kleiner Matrose — ist ein bewegtes Singspiel unbekannten Ursprungs. [1] Melodie nach Der Mai ist gekommen , Weise: Justus W. Lyra (1842) [2] Inhaltsverzeichnis 1 Text 2 Choreographie 3 Varianten …
4Pfand — 1. Auf ein fressend Pfand muss man nicht leihen. 2. Das erste Pfand das beste. Insofern der zweite Gläubiger erst etwas erhalten kann, wenn der erste befriedigt ist. Holl.: De eerste zijn de beste panden, niets toch gaat voor de eerste trouw.… …
5Pfand, das — Das Pfand, des es, plur. die Pfänder. 1) In der weitesten Bedeutung, eine jede Person oder Sache, welche man dem andern zur Sicherheit einer Handlung oder eines Erfolges überträget, sie ihm im widrigen Falle zu seiner Willkühr überlässet. In… …
6Pfand — Unterpfand; Verpfändung; Sicherheit; Kaution; Einsatz; Hinterlegung * * * Pfand [pf̮ant], das; [e]s, Pfänder [ pf̮ɛndɐ]: 1. Gegenstand, der als Sicherheit, Bürgschaft für eine Forderung dient: jmdm. etwas als Pfand geben; etwas als Pfand behalten …
7Pfand — Pfạnd das; (e)s, Pfän·der; 1 etwas (Wertvolles), das man jemandem als Garantie dafür gibt, dass man sein Versprechen hält ≈ ↑Sicherheit (6) <jemandem ein Pfand geben; ein Pfand einlösen, auslösen; etwas als Pfand behalten> 2 eine Summe… …
8Pfand — bezeichnet: Pfand (Recht), eine Sache, Forderung oder ein Recht im Eigentum einer bestimmten Person Einwegpfand oder Dosenpfand, die Hinterlegung eines Geldbetrags für Einweg Getränkebehälter Flaschenpfand, die Hinterlegung einer Geldbetrags für… …
9Pfand — Pfand: Die Herkunft des nur dt. und niederl. Wortes (mhd., ahd. pfant, mnd. pant, niederl. pand) ist unklar. Die nord. Sippe von schwed. pant »Pfand« stammt aus dem Mnd. – Vielleicht ist »Pfand« aus einem mlat. *pantum entlehnt, das auf lat.… …
10Pfand — Pfand, 1) eine Sache, welche einem Gläubiger zur Sicherung seiner Forderung in der Weise angewiesen ist, daß er damit das Recht erhalten hat, die Sache vermöge dinglichen Rechtes (, Jus in re) jedem dritten Besitzer abzufordern u. sie entweder… …