ein auto ummelden

  • 1ummelden — ụm||mel|den 〈V. tr.; hat〉 an der einen Stelle ab u. an einer anderen anmelden ● sich polizeilich ummelden * * * ụm|mel|den <sw. V.; hat: abmelden u. woanders anmelden, auf einen anderen Namen usw. melden: bei jedem Wohnsitzwechsel muss man… …

    Universal-Lexikon

  • 2ummelden — V. (Aufbaustufe) etw. aus einem Register löschen und in ein anderes eintragen lassen Beispiel: Das Auto wurde nach dem Verkauf auf den Namen des Käufers umgemeldet. Kollokation: sich polizeilich ummelden …

    Extremes Deutsch

  • 3anmelden — ạn·mel·den (hat) [Vt] 1 jemanden / sich / etwas (bei jemandem) anmelden mit jemandem einen Termin für ein Treffen oder einen Besuch vereinbaren <sein Kind beim Arzt anmelden; seinen Besuch anmelden> 2 jemanden / sich (zu etwas) anmelden… …

    Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache