eidliche
1Eidliche Versicherung — der Wahrheit, s. Eid und Glaubhaftmachung …
2eidliche Vernehmung — kommt nur bei anderen Personen (§ 33 II AO) als den Beteiligten in Betracht (§ 94 AO). E.V. kann durchgeführt werden, wenn die Behörde mit Rücksicht auf die Bedeutung der Auskunft oder zur Herbeiführung einer wahrheitsgemäßen Auskunft die… …
3Eid [1] — Eid (Juramentum, Jusjurandum), die Betheuerung der Wahrheit od. die Bestärkung eines Versprechens unter Anrufung Gottes od. einer anderen heilig gehaltenen Person od. Sache als Zeugen der Wahrheit u. Rächer der Unwahrheit. Der E. findet sich bei… …
4Schätzungseid — (Würderungseid, Juramentum in litem) hieß im frühern Prozeßrecht die eidliche Abschätzung des Interesses durch die Partei, die eintrat, wenn die zur Herausgabe einer Sache verurteilte Gegenpartei diese verweigerte oder der Richter infolge des vom …
5Schwören — Schwören, verb. irreg. ich schwöre, du schwörst etc. Imperf. ich schwor, (im gemeinen Leben, schwur;) Mittelw. geschworen; Imperat. schwöre. Es wird so wohl absolute und als ein Neutrum gebraucht, da es denn das Hülfswort haben erfordert, als… …
6Eid — Barack Obama bei der Ablegung des Eides zum Amtsantritt als 44. US Präsident am 20. Januar 2009 Der Eid (auch leiblicher Eid genannt) dient der persönlichen Bekräftigung einer Aussage. Er verpflichtet zur Wahrheit (z. B. in… …
7Verhör — Eine Vernehmung (In Österreich und der Schweiz Einvernahme ) ist im allgemeinen die Befragung einer Person durch eine Behörde zu einem Sachverhalt bzw. zu einer Wahrnehmung. Vernehmungen dienen der Wahrheitsfindung sowie ggf. auch der… …
8Vernehmung — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Eine Vernehmung bezeichnet im Recht Deutschlands im Allgemeinen die Befragung einer Person durch einen Bediensteten zu… …
9Affidat — (v. mittellatein., affidare, beschwören) 1) Belehnter, Lehnsmann; 2) Schutzverwandter. Daher: Affidation, gegenseitiger Vertrag, Miethcontract. Affidavit (engl., spr. Ässidäwwit,) 1) eidliche Versicherung vor Gericht; auch 2) ein vor Gericht… …
10Abschwörung — (lat. Abjuration), eidliche Verneinung einer Handlung, auch bisweilen eidliche Renunziation, d.h. Verzichtleistung auf ein Recht; im englischen Gerichtswesen der Schwur eines Verbrechers, binnen bestimmter Zeit das Land zu verlassen. Abschwörungs …