dingliches

  • 1Dingliches Recht — nennt man diejenige Machtbefugnis über eine Sache (s. Sache), die nicht aus der Verpflichtung eines andern Berechtigten sich ableitet, sondern als unmittelbare erscheint und daher grundsätzlich jedermann gegenüber zur Geltung gebracht werden kann …

    Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • 2dingliches Recht — dingliches Recht,   Recht: absolutes, subjektives Recht, das eine unmittelbare Herrschaft über eine Sache gewährt und durch besondere (dingliche) Ansprüche gegenüber jedem Dritten geschützt ist, z. B. Eigentum (Sachenrecht); beim beschränkten… …

    Universal-Lexikon

  • 3Dingliches Recht — Als dingliche Rechte bezeichnet man Rechte, die gegenüber jedermann wirken. Es handelt sich damit um absolute Rechte. Rechtslage in einzelnen Ländern: Dingliches Recht (Deutschland) Dingliches Recht (Österreich) Kategorie: Sachenrecht …

    Deutsch Wikipedia

  • 4Dingliches Recht (Deutschland) — Als dingliche Rechte bezeichnet man in der deutschen Rechtswissenschaft Rechte, die gegenüber jedermann wirken. Es handelt sich damit um absolute Rechte. In der juristischen Ausbildung am bedeutsamsten sind die dinglichen Rechte, welche die… …

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  • 5dingliches Recht — ⇡ Sachenrechte, die die ⇡ Sache (das Ding) unmittelbar umfassen, gegen jedermann wirken und von jedem respektiert werden müssen (⇡ absolutes Recht) …

    Lexikon der Economics

  • 6dingliches Wohnrecht — ⇡ beschränkte persönliche Dienstbarkeit …

    Lexikon der Economics

  • 7beschränktes dingliches Recht — beschränktes dingliches Recht,   dingliches Recht …

    Universal-Lexikon

  • 8Dauernutzungsrecht — ⇡ dingliches Recht auf Nutzung eines Grundstücks (§ 31 II WEG). Ähnlich: ⇡ Dauerwohnrecht …

    Lexikon der Economics

  • 9Auflassungsvormerkung — Die Vormerkung stellt im Sachenrecht eine im Grundbuch verlautbarte Ankündigung eines zukünftigen Rechtserwerbs an einem Grundstück dar, auf den derjenige, zu dessen Gunsten die Vormerkung eingetragen wurde, einen Anspruch hat. Der vorgemerkte… …

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  • 10Eigentumsübertragungsvormerkung — Die Vormerkung stellt im Sachenrecht eine im Grundbuch verlautbarte Ankündigung eines zukünftigen Rechtserwerbs an einem Grundstück dar, auf den derjenige, zu dessen Gunsten die Vormerkung eingetragen wurde, einen Anspruch hat. Der vorgemerkte… …

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