dienstverhältnis
1Dienstverhältnis — Dienst|ver|hält|nis 〈n. 11〉 Anstellungsverhältnis ● ein Dienstverhältnis eingehen einen Dienst annehmen * * * Dienst|ver|hält|nis, das: Rechtsverhältnis zwischen Angestellten [des öffentlichen Dienstes] od. Beamten u. der Behörde, bei der sie… …
2Dienstverhältnis — wer aus einem gegenwärtigen D., aus einem früheren D. oder als Rechtsnachfolger einer anderen Person aus deren früherem D. ⇡ Arbeitslohn bezieht, ist ⇡ Arbeitnehmer. Die Anstellung oder Beschäftigung kann im öffentlichen oder privaten Dienst… …
3Dienstverhältnis — Dienst|ver|hält|nis …
4Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Deutschland) — Die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gehören in Deutschland zu den in § 2 Abs. 1 Nr. 4 EStG genannten sieben Einkunftsarten und zählen zu den Überschusseinkünften. Gesetzliche Grundlage der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit ist… …
5Privatdozent — Ein Privatdozent (PD oder Priv. Doz.) ist ein Titel für einen habilitierten Wissenschaftler an einer Universität oder einer Hochschule mit Promotionsrecht, der keine reguläre Professorenstelle innehat. Privatdozenten sind als Hochschullehrer… …
6kündigen — ausgleichen; annullieren; stornieren; terminieren; tilgen; zurückziehen; abbestellen; aufheben; außer Kraft setzen; abschaffen; auf die Straße setzen (umgangssprachlich); …
7Juniorprofessur — Die Juniorprofessur ist eine Amtsbezeichnung für eine Stelle im Lehrkörper einer deutschen Hochschule. Diese Position in der Gruppe der Hochschullehrer wurde 2002 mit der fünften Novelle des deutschen Hochschulrahmengesetzes eingeführt, um jungen …
8Probezeit — Die Probezeit bezeichnet einen Zeitraum, in dem vorerst etwas auf Probe gewährt wird, um die Eignung festzustellen. Dieser ist bei einem Arbeitsverhältnis, einem öffentlich rechtlichen Dienstverhältnis und beim Erhalt des Führerscheins… …
9Beamte — (officers; employés; impiegati). Inhalt: I. Begriffsbestimmung. Art des Dienstverhältnisses. II Einteilung der B. III. Voraussetzungen für die Erlangung der Anstellung. Anstellungsakt. IV. Pflichten und Rechte aus dem Dienstverhältnis. V.… …
10Beamter (Deutschland) — Beamter (weibliche Form: die Beamte oder die Beamtin) ist, wer zur Bundesrepublik Deutschland, zu einem deutschen Bundesland oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts in einem öffentlichen Dienst und Treueverhältnis steht. Von den… …