dienstbezeichnung
1Dienstbezeichnung — ↑Titulus …
2Dienstbezeichnung — Die Dienstbezeichnung ist die abstrakte Bezeichnung der angestrebten Amtsbezeichnung eines deutschen Beamten. Der Beamte führt eine Dienstbezeichnung während des Vorbereitungsdienstes im Status des Beamten auf Widerruf. Dies ergibt sich für… …
3Dienstbezeichnung — Dienst|be|zeich|nung, die: Benennung einer Person aufgrund ihrer bestimmten Tätigkeit im Dienst: seine D. ist Hilfsassistent …
4Dst.-Bez. — Dienstbezeichnung EN service designation …
Abkürzungen und Akronyme in der deutschsprachigen Presse Gebrauchtwagen
5Amtsrat — Der gehobene Dienst (gD) ist eine Laufbahngruppe im deutschen Beamtenrecht – unterteilt in den gehobenen technischen Dienst (z. B. Feuerwehr) und den gehobenen nichttechnischen Dienst (z. B. allgemeine Verwaltung oder Polizei), ferner in die… …
6JAfr — Der gehobene Dienst (gD) ist eine Laufbahngruppe im deutschen Beamtenrecht – unterteilt in den gehobenen technischen Dienst (z. B. Feuerwehr) und den gehobenen nichttechnischen Dienst (z. B. allgemeine Verwaltung oder Polizei), ferner in die… …
7Justizamtsrat — Der gehobene Dienst (gD) ist eine Laufbahngruppe im deutschen Beamtenrecht – unterteilt in den gehobenen technischen Dienst (z. B. Feuerwehr) und den gehobenen nichttechnischen Dienst (z. B. allgemeine Verwaltung oder Polizei), ferner in die… …
8Justizoberamtsrat — Der gehobene Dienst (gD) ist eine Laufbahngruppe im deutschen Beamtenrecht – unterteilt in den gehobenen technischen Dienst (z. B. Feuerwehr) und den gehobenen nichttechnischen Dienst (z. B. allgemeine Verwaltung oder Polizei), ferner in die… …
9Kommissaranwärter — Der gehobene Dienst (gD) ist eine Laufbahngruppe im deutschen Beamtenrecht – unterteilt in den gehobenen technischen Dienst (z. B. Feuerwehr) und den gehobenen nichttechnischen Dienst (z. B. allgemeine Verwaltung oder Polizei), ferner in die… …
10Oberamtsrat — Der gehobene Dienst (gD) ist eine Laufbahngruppe im deutschen Beamtenrecht – unterteilt in den gehobenen technischen Dienst (z. B. Feuerwehr) und den gehobenen nichttechnischen Dienst (z. B. allgemeine Verwaltung oder Polizei), ferner in die… …