die erwerbsgesellschaft

  • 61Bergrecht — Bergrecht, der Inbegriff der auf den Bergbau bezüglichen Rechtsnormen. Solche eigentümliche Rechtsregeln, durch die der Bergbau von den übrigen Bodennutzungen gesondert und eine wirtschaftliche Ausbeute der Bergwerke erst ermöglicht wird, haben… …

    Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • 62Feuerversicherung — (Brandversicherung, auch Feuer oder Brandassekuranz), Versicherung gegen Feuersgefahr, bezweckt, gegen bare Gegenleistung (Prämie) den Schaden zu ersetzen, der an dem versicherten Gegenstand durch Feuersbrunst (Schadenfeuer), Blitzschlag, unter… …

    Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • 63Abrechnung — (account; décompte; liquidazione), die rechnungsmäßige Feststellung der Schulden und Forderungen, die sich aus einer Bau , Betriebs oder Transportgemeinschaft oder aus sonstigen geschäftlichen Beziehungen zwischen den beteiligten… …

    Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • 64Neuzeit — Neu|zeit 〈f.; ; unz.〉 die Zeit von etwa 1500 bis zur Gegenwart; →a. Altertum, Mittelalter * * * Neu|zeit, die <o. Pl.>: 1. die auf das Mittelalter folgende Zeit (etwa seit 1500). 2. (selten) moderne, fortschrittliche Gegenwart. * * *… …

    Universal-Lexikon

  • 65Kommanditgesellschaft (Österreich) — Eine Kommanditgesellschaft (KG) nach österreichischem Recht ist eine Personengesellschaft, in der sich zwei oder mehr natürliche Personen oder juristische Personen zu einem beliebigen erlaubten Zweck (einschließlich freiberuflicher sowie land und …

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  • 66Kommanditist — (Teilhafter) ist die Bezeichnung für einen Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft (KG) oder einer Kommandit Erwerbsgesellschaft (KEG).[1] In der Schweiz heißt er Kommanditär. Inhaltsverzeichnis 1 Haftung im Außenverhältnis 1.1 Vor Eintragung… …

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  • 67Nebenamt — ist jede Tätigkeit für einen andern neben dem Hauptamt. Da alle in einem Hauptamte des unmittelbaren Staatsdienstes angestellten Beamten verpflichtet sind, ihre ganze Kraft und Zeit diesem Amte zu widmen, dürfen sie Nebenämter oder… …

    Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • 68Ges.m.b.H. — Dieser Artikel behandelt die Spezifika der Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Österreich. Für allgemeine Erläuterungen siehe GmbH Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (laut österreichischem GesmbH Gesetz ist sowohl Abkürzung GesmbH /… …

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  • 69GesmbH — Dieser Artikel behandelt die Spezifika der Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Österreich. Für allgemeine Erläuterungen siehe GmbH Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (laut österreichischem GesmbH Gesetz ist sowohl Abkürzung GesmbH /… …

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  • 70Verband (Recht) — Verbände sind Gruppen von Einzelpersonen (natürliche Personen) oder Körperschaften (juristische Personen) aller Art, die sich freiwillig zur Verfolgung gemeinsamer Zwecke zusammengeschlossen haben und meist über eine feste interne… …

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