die beschuldigung entbehrt jeder grundlage
1Öffentlichkeit u. Mündlichkeit — Öffentlichkeit u. Mündlichkeit, in dieser Zusammenstellung gebraucht, charakterisirt eine bestimmte Form des Proceßverfahrens. Ö. u. M. kann stattfinden sowohl in Civil als in Strafsachen. A) Im Strafverfahren. Das öffentlich mündliche… …