die bürgerliche

  • 51Bürgerliche Kleidung — Bürgerliche Kleidung, 1) die in mittelalterlichen Polizeigesetzen den Personen bürgerlichen Standes vorgeschriebene Tracht, s. Kleiderordnung; 2) Civiltracht, der Uniform entgegengesetzt …

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  • 52Bürgerliche Nahrung — Bürgerliche Nahrung, das Recht, Kleinhandel od. ein Handwerk zu treiben, u. bes. Bier, auch wohl Branntwein u. Kaffee, so wie gewisse Speisen an, die Stadt besuchende Landleute abzugeben …

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  • 53Bürgerliche Stammgüter — Bürgerliche Stammgüter, in einigen deutschen Staaten, bes. in Sachsen, solche Güter, welche in bürgerlichen Familien von den Großeltern auf die Enkel vererbt worden sind u. gesetzlich außerhalb der Familie nicht veräußert werden dürfen …

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  • 54Die feine Küche — Die feine Küche, vollständig Die feine Küche: Vollständiges Lehr und Handbuch der Kochkunst, Küchenbäckerei und Einmachekunst in ihrem ganzen Umfange[1] ist ein von Jules Gouffé im Jahr 1867[2] verfasstes Kochbuch, das auch heute noch als… …

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  • 55Die Zerstörung der Vernunft — ist ein 1954 erstveröffentlichtes Werk des ungarischen marxistischen Philosophen Georg Lukacs. In späteren Ausgaben wurde der Untertitel Der Weg des Irrationalismus von Schelling zu Hitler hinzugefügt, der auch als verkürzte Inhaltsangabe zu… …

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  • 56Die Bürgerpartei — e. V. war eine politische Partei in Deutschland. 1979 gründeten Hermann Fredersdorf und Bolko Hoffmann die Partei. Fredersdorf wurde zum Vorsitzenden und Hoffmann zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Weitere Mitglieder waren unter anderen… …

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  • 57Bürgerliche Partei Schweiz — Basisdaten Gründungsdatum: 1. November 2008 Gründungsort …

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  • 58Bürgerliche Partei der Schweiz — Basisdaten Gründungsdatum: 1. November 2008 Gründungsort …

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  • 59Bürgerliche Partei — Als bürgerliche Partei werden im politischen Sprachgebrauch Parteien bezeichnet, die eine bürgerliche Ausrichtung der Politik vertreten. Wesentliche Merkmale sind meist Schutz des einzelnen Staatsbürgers vor zu großem staatlichen Einfluss, Schutz …

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  • 60bürgerliche Ehrenrechte — I bürgerliche Ehrenrechte,   Ehrenrechte. II bürgerliche Ehrenrechte,   alle Rechte, die einem Staatsbürger zustehen. Ihre Aberkennung (früher §§ 31 ff. StGB) ist seit dem 1. Strafrechtsreformgesetz vom 25. 6. 1969 nicht mehr möglich. Wer jedoch… …

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