brevi manu
51Geheißerwerb — Unter Übereignung versteht man im Sachenrecht die Übertragung des Eigentums an einer Sache von einer Person an eine andere Person. Die Übereignung ist somit ein Verfügungsgeschäft. Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland… …
52Gutglaubenserwerb — Unter Übereignung versteht man im Sachenrecht die Übertragung des Eigentums an einer Sache von einer Person an eine andere Person. Die Übereignung ist somit ein Verfügungsgeschäft. Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland… …
53Gutgläubiger Erwerb — Unter Übereignung versteht man im Sachenrecht die Übertragung des Eigentums an einer Sache von einer Person an eine andere Person. Die Übereignung ist somit ein Verfügungsgeschäft. Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland… …
54Johann Friedemann Schneider — (auch: Scheinder; * 1669 in Kranichfeld; † 15. April 1733 in Halle (Saale)) war ein deutscher Logiker, Physiker und Jurist. Inhaltsverzeichnis 1 Leben 2 Familie 3 Werkauswahl …
55Übereignung — Unter Übereignung, österr. Veräußerung, versteht man im Sachenrecht die Übertragung des Eigentums an einer Sache von einer Person an eine andere Person. Die Übereignung ist somit ein Verfügungsgeschäft. Dieser Artikel oder Absatz stellt die… …
56Übergabe — Im Allgemeinen versteht man unter Übergabe die „Weiterreichung“ beziehungsweise „Weitergabe“ einer Information oder einer Sache. Dies kann unter Einschaltung eines „Mediums“ oder „Zwischenhändlers“ oder „Vermittlers“ als Übergang geschehen.… …
57Übergabe — (Tradition), die Übertragung des Besitzes an einer Sache durch den bisherigen Besitzer auf einen andern. Zur Übertragung des Eigentums an einer beweglichen Sache auf einen andern ist nach § 929 des Bürgerlichen Gesetzbuches Einigung des… …
58B [1] — B (be), b, lat. B, b, der weiche oder stimmhafte labiale Verschlußlaut (s. Lautlehre). Sprachgeschichtlich betrachtet, ist das deutsche b durch die sogen. Lautverschiebung (s. d.) teils aus ursprünglichem aspirierten b entstanden (z. B. Bruder =… …
59Br. m. — Br. m., Abkürzung für Brevi manu (s.d.) …
60Eigentum — (Dominium), die vollkommenste, ausschließliche, rechtliche Herrschaft über eine Sache. Während alle andern dinglichen Rechte nur einzelne Befugnisse von dem Gesamtrechte des Eigentums enthalten, gewährt das E. selbst das volle Nutzungs und… …