bgh
51Unterschrift — von Benjamin Franklin …
52Arbeitnehmerbürgschaft — Von einer Ehegattenbürgschaft spricht man, wenn ein Ehepartner sich für die Schulden des anderen Ehepartners verbürgt. Diese Form der Kreditsicherung ist bei Kreditinstituten üblich, jedoch unter bestimmten Voraussetzungen sittenwidrig.… …
53Ehegattenbürgschaft — Von einer Ehegattenbürgschaft spricht man, wenn ein Ehepartner sich für die Schulden des anderen Ehepartners verbürgt. Diese Form der Kreditsicherung ist bei Kreditinstituten üblich, jedoch unter bestimmten Voraussetzungen sittenwidrig.… …
54Normaltarif — Dieser Artikel oder Abschnitt bedarf einer Überarbeitung. Näheres ist auf der Diskussionsseite angegeben. Hilf mit, ihn zu verbessern, und entferne anschließend diese Markierung. Unfallersatztarif ist eine umgangssprachliche Bezeichnung für den… …
55Schrottimmobilie — Der Begriff Schrottimmobilie bezeichnet umgangssprachlich eine Immobilie, die sich in mangelhaftem Zustand befindet (z. B. nur „pinselsaniert“ wurde) und dem Erwerber unter Vorspiegelung falscher Tatsachen auf betrügerische Weise deutlich… …
56Zinswucher — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Zinswucher sind Rechtsgeschäfte (insbesondere Kreditverträge), die deutlich überhöhte Zinsen und Gebühren im Vergleich zu …
57Logikverifikation (Beschluss) — Bundesgerichtshof Aktenzeichen X ZB 11/98 JurPC Web Dok. 72 …
58Steuerungseinrichtung für Untersuchungsmodalitäten — Bundesgerichtshof Aktenzeichen …
59Verpfändung — ist die rechtsgeschäftliche Sicherung einer Forderung durch Bestellung eines Pfandrechts an beweglichen Sachen, Rechten oder Forderungen zugunsten des Pfandgläubigers (Sicherungsnehmers). Dem Sicherungsnehmer wird die gesetzliche Befugnis… …
60Mietvertrag (Deutschland) — Der Mietvertrag ist eine gegenseitige Vereinbarung zur zeitweisen Gebrauchsüberlassung gegen Entgelt, durch den sich eine Partei (der Vermieter) dazu verpflichtet, der anderen Partei (dem Mieter) den Gebrauch der gemieteten Sache zu gewähren,… …