bgb-gesellschaft

  • 91Personenhandelsgesellschaft — Eine Personengesellschaft entsteht, wenn sich mindestens zwei natürliche und/oder juristische Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes zusammenschließen. Eine Personengesellschaft ist keine juristische Person, kann aber trotzdem Träger… …

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  • 92Personengesellschaft — Eine Personengesellschaft entsteht, wenn sich mindestens zwei natürliche und/oder juristische Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes zusammenschließen. Eine Personengesellschaft ist keine juristische Person, kann aber trotzdem Träger… …

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  • 93Teilberufsausübungsgemeinschaft — Als Berufsausübungsgemeinschaft bezeichnet man eine Kooperationsform von Ärzten oder Zahnärzten, teils auch anderen Freiberuflern. Im deutschen Gesundheitswesen handelt sich dabei meist um eine Gemeinschaftspraxis oder ein Medizinisches… …

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  • 94Sondererbfolge — Sonder|erbfolge,   die Vererbung einzelner Nachlassgegenstände an einen bestimmten Erben, der mit dem Erbfall unmittelbar zum Alleinberechtigten wird, im Gegensatz zu der im deutschen Erbrecht sonst geltenden Gesamterbfolge (Universalsukzession) …

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  • 95Bezogener — Trassat; beim ⇡ Wechsel oder ⇡ Scheck derjenige, an den der unbedingte Zahlungsauftrag gerichtet ist (Adressat); vgl. Art. 1 Nr. 3 WG. 1. Wechselbezogener: Anzugeben sind: Name, volle Anschrift, Geschäftszweig (bei ⇡ Warenwechseln). Der… …

    Lexikon der Economics

  • 96Wohngemeinschaft — WG Zimmer Angebote und Gesuche an einem schwarzen Brett in Berlin Das Wort Wohngemeinschaft (kurz: WG) bezeichnet das Zusammenleben mehrerer unabhängiger Personen in einer Wohnung. Allgemeine Räume wie Badezimmer, Küche oder auch ein Wohnzimmer… …

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  • 97Unternehmensverbindung — oder Unternehmenszusammenschluss bezeichnet die vertraglich vereinbarte enge Zusammenarbeit verschiedener Unternehmen (Kooperation) bzw. die wirtschaftliche und rechtliche Vereinigung verschiedener Unternehmen zu einer größeren Wirtschaftseinheit …

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  • 98Personengesellschaft — Per|so|nen|ge|sell|schaft 〈f. 20〉 = Personalgesellschaft * * * Per|so|nen|ge|sell|schaft, die (Wirtsch.): Gesellschaft, bei der die Gesellschafter in dem Unternehmen selbst mitarbeiten u. mit ihrem Vermögen haften. * * * Personengesellschaft,  … …

    Universal-Lexikon

  • 99Gemeinschaftspraxis — Als Gemeinschaftspraxis bezeichnet man eine Kooperationsform von Ärzten, Rechtsanwälten oder anderen Freiberuflern. Es handelt sich dabei um einen wirtschaftlichen und organisatorischen Zusammenschluss von zwei oder mehreren Personen zur… …

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  • 100Signatur (E-Mails im Geschäftsverkehr) — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Signaturen am Ende einer E Mail erleichtern die Kontaktaufnahme zum Beispiel im Falle einer telefonischen Rückfrage oder… …

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