bgb-gesellschaft

  • 61Gesellschafterliste — Inhaltsverzeichnis 1 Rechtliche Grundlagen und Zweck der Liste 2 Zum Inhalt der Liste 3 Einreichen zum Handelsregister in elektronischer Form 4 …

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  • 62Konsortium — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Ein Konsortium (lateinisch: consors, rtis = „Schicksalsgenosse“) als Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist die… …

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  • 63Einzelgeschäftsführungsbefugnis — ist ein Begriff aus dem Gesellschaftsrecht und bedeutet, dass jeder Gesellschafter alleine für die Gesellschaft handeln kann. Nach deutschem Recht ist dabei allerdings zu beachten, dass zwischen Geschäftsführung und Vertretung oder zwischen… …

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  • 64Sicherheitenpool — Sicherheitenpoolverträge haben den Zweck, die konkurrierenden Sicherungsinteressen mehrerer Kreditinstitute für den Fall der Insolvenz des gemeinsamen Kreditnehmers bestmöglich auszugleichen. Inhaltsverzeichnis 1 Entstehung 2 Rechtsgrundlagen 3 …

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  • 65Konsortialbank — ist ein Kreditinstitut, das als Mitglied eines Bankenkonsortiums fungiert und im Rahmen dieses Konsortiums mit der Durchführung eines bestimmten Bankgeschäfts betraut wurde. Inhaltsverzeichnis 1 Arten 2 Rechtsgrundlagen 3 Mitglieder des… …

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  • 66Konsortialgeschäft — sind Bankgeschäfte von Kreditinstituten, die diese nicht alleine, sondern im Rahmen eines Konsortiums für ihre Bankkunden durchführen. Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsgrundlagen 2 Arten 2.1 Emissionskonsortium …

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  • 67Konsortialkredit — oder syndizierter Kredit (engl. „syndicated loan“) ist im Kreditwesen die Gewährung eines einheitlichen Kredites durch mindestens zwei Kreditinstitute an einen Kreditnehmer. Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsgrundlagen 2 Konsortialführer 3 …

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  • 68Überschuldung — Es existieren unterschiedliche Definitionen von Überschuldung. Gemeinsam ist diesen, dass die Verschuldungshöhe der betreffenden Schuldner jeweils definierte Größenordnungen übersteigt. Ab diesen Größenordnungen wird angenommen, dass die… …

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  • 69Firmengruppe — Unternehmensverbindung oder Unternehmenszusammenschluss bezeichnet die vertraglich vereinbarte enge Zusammenarbeit verschiedener Unternehmen (Kooperation) bzw. die wirtschaftliche und rechtliche Vereinigung verschiedener Unternehmen zu einer… …

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  • 70Interessengemeinschaft — Unternehmensverbindung oder Unternehmenszusammenschluss bezeichnet die vertraglich vereinbarte enge Zusammenarbeit verschiedener Unternehmen (Kooperation) bzw. die wirtschaftliche und rechtliche Vereinigung verschiedener Unternehmen zu einer… …

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