bgb-gesellschaft

  • 41Rechtssubjekte — Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit, selbstständig Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Im Gegensatz zu einem solchen Rechtssubjekt stehen Rechtsobjekte, die nicht Träger von Rechten und Pflichten, sondern Gegenstand von Rechten und Pflichten… …

    Deutsch Wikipedia

  • 42Rechtsträger — Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit, selbstständig Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Im Gegensatz zu einem solchen Rechtssubjekt stehen Rechtsobjekte, die nicht Träger von Rechten und Pflichten, sondern Gegenstand von Rechten und Pflichten… …

    Deutsch Wikipedia

  • 43Rechtsfähigkeit (Deutschland) — Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit, selbstständig Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Die Rechtsfähigkeit des Menschen ist Ausdruck seiner personalen Würde. Die Rechtsfähigkeit jedes Menschen beginnt mit Vollendung der Geburt, § 1 BGB.… …

    Deutsch Wikipedia

  • 44Rechtsform — Die Rechtsform definiert die juristischen Rahmenbedingungen eines Unternehmens. Die Rahmenbedingungen sind gesetzlich vorgegeben oder werden in einem Gesellschaftsvertrag festgelegt. Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Europa 2.1 Deutschland …

    Deutsch Wikipedia

  • 45Alleinerbe — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Eine Erbengemeinschaft ist nach deutschem Erbrecht eine Mehrzahl von Personen (Erben), die gemeinschaftlich… …

    Deutsch Wikipedia

  • 46Miterbe — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Eine Erbengemeinschaft ist nach deutschem Erbrecht eine Mehrzahl von Personen (Erben), die gemeinschaftlich… …

    Deutsch Wikipedia

  • 47Erbengemeinschaft — Eine Erbengemeinschaft ist nach deutschem Erbrecht eine Mehrzahl von Personen (Erben), die gemeinschaftlich (Gesamthandsgemeinschaft) in Rechte und Pflichten (Nachlass) eines Verstorbenen (Erblasser) eintreten (§ 2032 BGB). Die eine… …

    Deutsch Wikipedia

  • 48Gesellschaftsvermögen — I. Personengesellschaften(OHG, KG, Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, Partnerschaftsgesellschaft): G. ist das gemeinschaftliche Vermögen der Gesellschafter. Es besteht aus den ⇡ Gesellschaftsbeiträgen (sowie ggf. der Einlage der ⇡… …

    Lexikon der Economics

  • 49Bundesdeutsches Recht — Unter bundesdeutschem Recht wird das positive Recht der Bundesrepublik Deutschland verstanden. Es lässt sich in vier Bereiche unterteilen: Privatrecht: Dieses regelt die Beziehungen der Einzelnen zueinander auf der Grundlage von Gleichheit und… …

    Deutsch Wikipedia

  • 50Sicherheiten-Poolvertrag — Sicherheitenpoolverträge haben den Zweck, die konkurrierenden Sicherungsinteressen mehrerer Kreditinstitute für den Fall der Insolvenz des gemeinsamen Kreditnehmers bestmöglich auszugleichen. Inhaltsverzeichnis 1 Entstehung 2 Rechtsgrundlagen 3… …

    Deutsch Wikipedia