beweise erheben
1Beweisverfahren — nennt man die äußere Gestaltung der Beweistätigkeit im Prozeß. Dabei ist zu unterscheiden die Beweisantretung (früher Beweisinduktion), die Beweisaufnahme (früher Beweisproduktion) und die Beweiswürdigung. Auch ist Zivil und Strafprozeß… …
2Internationales Zivilverfahrensrecht (Deutschland) — Das Internationale Zivilverfahrensrecht (IZVR) ist der Teil des Zivilverfahrensrechts, der sich mit der internationalen Zuständigkeit, der Gerichtsbarkeit, den Besonderheiten von Verfahren mit Auslandsbeziehung, der Anerkennung und Vollstreckung… …
3Unterbringung (Österreich) — Basisdaten Titel: Bundesgesetz über die Unterbringung psychisch Kranker in Krankenanstalten (Unterbringungsgesetz – UbG) Abkürzung: UbG Art: Bundesgesetz Geltungsbereich: Österreich Rechtsmaterie: Medizinrecht …
4Eröffnungsbeschluss — Der Eröffnungsbeschluss ist in Deutschland eine richterliche Entscheidung im Rahmen eines Gerichtsverfahrens. Inhaltsverzeichnis 1 Strafverfahren 1.1 Zwischenverfahren 1.2 Prozedere …
5Offiziālverfahren — nennt man ein von der Offizialmaxime (s. d.) beherrschtes Gerichtsverfahren. Ein solches ist der Strafprozeß. Dagegen wird der Zivilprozeß naturgemäß von der sogen. Dispositionsmaxime (s. d.) oder Verhandlungsmaxime beherrscht. In einzelnen… …
6Ausforschungsbeweis — Ausforschungsbeweis, Prozessrecht: vom Antragsteller angestrebtes Beweisverfahren (Beweisaufnahme) über eine auf Verdacht oder aufs Geratewohl aufgestellte Behauptung, die bezweckt, dem Antragsteller (Beweisführer) günstige Tatsachen erst zu… …
7Beweis — Beweismaterial; Beweismittel; Nachweis; Corpus Delicti; Beleg; Beweisstück; Vorführung; Demonstration; Argument; Grund; Beweisgrund; …
8Zivilprozessrecht (Deutschland) — Das Zivilprozessrecht der Bundesrepublik Deutschland umfasst als Rechtsgebiet alle gesetzlichen Bestimmungen, die den formalen Ablauf von Zivilverfahren (Zivilprozesse) regeln. Es wird daher als formelles Zivilrecht bezeichnet, während das… …
9Auschwitz-Lüge — Als Holocaustleugnung bezeichnet man das Bestreiten und weitgehende Verharmlosen des Holocaust. Dabei wird gegen gesichertes historisches Tatsachenwissen behauptet, der systematische, auf Ausrottung zielende Völkermord an etwa sechs Millionen… …
10Auschwitzleugnung — Als Holocaustleugnung bezeichnet man das Bestreiten und weitgehende Verharmlosen des Holocaust. Dabei wird gegen gesichertes historisches Tatsachenwissen behauptet, der systematische, auf Ausrottung zielende Völkermord an etwa sechs Millionen… …