berufsausbildungsverhältnis

  • 31Berufsausbildungsvertrag — 1. Begriff: Vertrag zwischen ⇡ Ausbildendem und ⇡ Auszubildendem, der ein ⇡ Berufsausbildungsverhältnis begründet (§ 3 BBiG). Bei Vertragsabschluss mit einem Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich. Die… …

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  • 32Jugendarbeitsschutz — ⇡ Arbeitsschutz für Kinder und Jugendliche. I. Gesetzliche Grundlage:Jugendarbeitsschutzgesetz vom 12.4.1976 (BGBl I 965) m.spät.Änd. und Kinderarbeitsschutzverordnung vom 23.6.1998 (BGBl I 1508). II. Geltungsbereich:Das Gesetz gilt (1) für die… …

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  • 33Kündigung — I. Allgemein:Ein empfangsbedürftiges ⇡ einseitiges Rechtsgeschäft, durch das die Beendigung eines Rechtsverhältnisses, meist nach Ablauf einer Frist (⇡ Kündigungsfristen), herbeigeführt werden soll. Die i.d.R. nur aus wichtigem Grund zulässige ⇡… …

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  • 34Lehrling — die zum Zwecke ihrer Ausbildung in einem ⇡ Berufsausbildungsverhältnis stehende Person. Der Begriff L. findet sich nicht im Berufsbildungsgesetz; er ist durch den des ⇡ Auszubildenden ersetzt worden, der einen weiteren Bedeutungsumfang hat, da… …

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  • 35Probearbeitsverhältnis — 1. Begriff: Einstellung eines Arbeitnehmers auf Probe, mit der festgestellt werden soll, ob er sich für die ihm zu übertragenden Arbeiten eignet, und ob er mit den Arbeitsbedingungen einverstanden ist. P. ist eindeutig als solches zu vereinbaren …

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  • 36Vertragsbruch — I. Allgemein:⇡ Vertragsverletzung, ⇡ Pflichtverletzung. II. Arbeitsrecht:1. Nichtleistung der Arbeit (z.B. vorzeitige Aufgabe der Stellung durch den Arbeitnehmer ohne vorherige ordentliche oder außerordentliche Kündigung): Verweigert der… …

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