berufsausbildungsverhältnis

  • 21Sozialversicherung — So|zi|al|ver|si|che|rung 〈f. 20〉 staatl. Kranken , Pflege , Unfall , Arbeitslosen u. Rentenversicherung * * * So|zi|al|ver|si|che|rung, die: Versicherung des Arbeitnehmers u. seiner Angehörigen, die seine wirtschaftliche Sicherheit während einer… …

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  • 22Berufsausbildungsvertrag — Berufsausbildungsvertrag,   ein zwischen dem Ausbildenden (früher Lehrherr) und dem Auszubildenden (früher Lehrling) abzuschließender Vertrag, der ein Berufsausbildungsverhältnis begründet. Er ist vor Ausbildungsbeginn schriftlich auszufertigen… …

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  • 23Probearbeitsverhältnis — Probe|arbeitsverhältnis,   ein echtes, voll wirksames Arbeitsverhältnis, das unter dem Vorbehalt der Beendigung steht, wenn sich herausstellt, dass eine Zusammenarbeit auf Dauer nicht in Betracht kommt. Der Arbeitgeber will erproben, ob der… …

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  • 24anerkannter Ausbildungsberuf — Beruf, der als Grundlage für eine geordnete und einheitliche ⇡ Berufsausbildung sowie zu ihrer Anpassung an die technischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Erfordernisse durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit im… …

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  • 25berufliche Fortbildung — I. Berufsbildungsgesetz:1. Begriff: Nach § 1 III BBiG soll die b.F. dem einzelnen die Möglichkeit eröffnen, seine beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten im bisherigen Berufsfeld zu erhalten und zu erweitern, um seine Qualifikation der… …

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  • 26Anlernausbildung — Qualifizierung eines Arbeitnehmers (Anlernling) im Rahmen einer betrieblichen Ausbildung, häufig durch Unterweisung am Arbeitsplatz, ohne dass eine umfassende berufliche Ausbildung (Beruf) erforderlich ist. Erfolgt im Rahmen eines… …

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  • 27Ausbildungsberuf — ⇡ anerkannter Ausbildungsberuf, ⇡ Berufsausbildung, ⇡ Berufsausbildungsverhältnis …

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  • 28Ausbildungsvergütung — dem ⇡ Auszubildenden von dem ⇡ Ausbildenden zu zahlende Vergütung, die nach dem Lebensalter des Auszubildenden zu bemessen ist und mit fortschreitender Berufsausbildung, mindestens jährlich, ansteigt (§ 10 BBiG). Bemessung: Die A. ist monatlich,… …

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  • 29Ausbildungszeit — Dauer der für das ⇡ Berufsausbildungsverhältnis erforderlichen Zeit (§ 25 II BBig). Die A. wird in der ⇡ Ausbildungsordnung festgelegt; sie soll nicht mehr als drei und nicht weniger als zwei Jahre betragen. Die A. ist schriftlich in den ⇡… …

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  • 30Berufsausbildung — Ausbildung in einem staatlich ⇡ anerkannten Ausbildungsberuf. Die B. umfasst eine breit angelegte berufliche Grundbildung, die Vermittlung der für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit erforderlichen fachlichen Fertigkeiten und… …

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