berechtigung

  • 81Ablösung der Grundlasten u. Dienste — Ablösung der Grundlasten u. Dienste, die Verwandlung der Grundlasten, als der Leistung von Diensten u. Naturalleistungen Seitens der Unterthanen an die Grundherren, in Geldzahlung. Die Grundlasten haben ihren Ursprung entweder in dem römischen od …

    Pierer's Universal-Lexikon

  • 82Ablösung — Ablösung, die Beseitigung einer rechtlichen Verpflichtung gegen Entschädigung, insbes. und zwar im Gegensatze zu einer freiwilligen Vereinbarung eine solche, die auf Grund gesetzlicher Bestimmungen (der Ablösungsgesetze) bei Grundgerechtigkeiten …

    Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • 83Landwirtschaftliche Unternehmungsformen — (landwirtschaftliche Betriebsleitung). Die Landwirtschafts Unternehmung ist die richtige und zeitgemäße Vereinigung und Verwendung der »landwirtschaftlichen Betriebserfordernisse« (s. d.): Boden, Kapital und Arbeit zum Zweck der Herstellung von… …

    Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • 84Verwaltung — (management; administration; amministrazione). Inhaltsübersicht. A. Allgemeiner Teil. I. Begriffe. – II. Geschichtliche Entwicklung, a) Die englische Verwaltung; b) Die deutsche Verwaltungsform; c) Die gemischte deutsche und englische… …

    Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • 85Berufskolleg des Märkischen Kreises in Iserlohn — Schulform Berufskolleg Gründung 1832 Ort Iserlohn …

    Deutsch Wikipedia

  • 86Uniformtrageerlaubnis — Als Uniformtrageerlaubnis (UTE) wird im Sprachgebrauch der Bundeswehr die Genehmigung für Reservisten und ehemalige Soldaten zum Tragen der Uniform außerhalb eines Wehrdienstverhältnisses bezeichnet. Sie kann durch den letzten Truppenteil oder… …

    Deutsch Wikipedia

  • 87Recht — Anspruch; Anrecht; Autorisierung; Berechtigung; Billigung; Genehmigung; Lizenz; Erlaubnis; Bevollmächtigung; Plazet; Autorisation; …

    Universal-Lexikon

  • 88Wahlberechtigung — Stimmrecht; Wahlrecht * * * Wahl|be|rech|ti|gung 〈f. 20; unz.〉 Berechtigung zum Wählen von Abgeordneten usw. * * * Wahl|be|rech|ti|gung, die: Berechtigung, an einer ↑ Wahl (2 a) teilzunehmen. * * * Wahl|be|rech|ti|gung, die: Berechtigung, an… …

    Universal-Lexikon

  • 89erteilen — zusprechen; (einen Preis) verleihen; zuerkennen; vergeben * * * er|tei|len [ɛɐ̯ tai̮lən]: aufgrund einer Funktion oder einer Berechtigung geben, zuteilwerden lassen, zukommen lassen: jmdm. einen Rat, einen Befehl, eine Vollmacht, eine Auskunft… …

    Universal-Lexikon

  • 90dürfen — die Erlaubnis haben * * * dür|fen [ dʏrfn̩], darf, durfte, gedurft/dürfen: 1. Modalverb; hat; 2. Partizip: dürfen> a) die Erlaubnis haben, berechtigt, autorisiert sein, etwas zu tun: »Darf ich heute Nachmittag schwimmen gehen?« – »Du darfst… …

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