bekannt machen (geben)

  • 1bekannt machen — bekannt: Das heutige Adjektiv ist eigentlich das 2. Part. von mhd. bekennen »‹er›kennen« (↑ bekennen). In der jungen Wendung »mit jemandem bekannt sein« ist die gegenseitige Kenntnis zweier Personen voneinander gemeint, danach die Vertrautheit.… …

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  • 2bekannt machen — ausrufen; ankündigen; verkünden; vermelden; aus dem Hut zaubern (umgangssprachlich); bekanntmachen; kundgeben; äußern; öffentlich bekannt geben; ankünden …

    Universal-Lexikon

  • 3Geben — Gêben, verb. irreg. ich gebe, du gibst, er gibt, Conjunct. ich gebe; Imperf. ich gab, Conjunct. ich gäbe; Mittelw. gegeben; Imperat. gib. Es ist in doppelter Gestalt üblich. I. Als ein Activum, welches die dritte Endung der Person erfordert. 1.… …

    Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • 4bekannt geben — bekannt: Das heutige Adjektiv ist eigentlich das 2. Part. von mhd. bekennen »‹er›kennen« (↑ bekennen). In der jungen Wendung »mit jemandem bekannt sein« ist die gegenseitige Kenntnis zweier Personen voneinander gemeint, danach die Vertrautheit.… …

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  • 5bekannt — bekannt: Das heutige Adjektiv ist eigentlich das 2. Part. von mhd. bekennen »‹er›kennen« (↑ bekennen). In der jungen Wendung »mit jemandem bekannt sein« ist die gegenseitige Kenntnis zweier Personen voneinander gemeint, danach die Vertrautheit.… …

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  • 6bekannt — prestigeträchtig; von Rang und Namen (umgangssprachlich); prestigevoll; reputabel; prominent; berühmt; namhaft; traut; vertraut; familiär; …

    Universal-Lexikon

  • 7bekannt — be·kạnnt 1 Partizip Perfekt; ↑bekennen 2 Adj; im Gedächtnis vieler Menschen vorhanden <ein Lied, ein Schauspieler; allgemein bekannt sein> 3 Adj; als jemand / etwas bekannt sein den Ruf haben, etwas zu sein: Er ist als Lügner bekannt; Der… …

    Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • 8bekannt geben — hinausposaunen (umgangssprachlich); publik machen; zu verstehen geben; mitteilen; benennen; verlautbaren; nennen; zur Kenntnis bringen; titulieren; kundtun; kundgeben; …

    Universal-Lexikon

  • 9bekannt — • be|kạnnt Getrennt und Zusammenschreibung: – bekannt sein; sie ist mit ihm gut bekannt gewesen; alle uns damals D✓bekannt gewesenen oder bekanntgewesenen Umstände – D✓bekannt geben oder bekanntgeben; die Verfügung wurde D✓bekannt gegeben oder… …

    Die deutsche Rechtschreibung

  • 10bekannt geben — an die Öffentlichkeit bringen, bekannt machen, mitteilen, publizieren, verlautbaren, verlauten, veröffentlichen; (geh.): kundgeben, kundtun, verkünden, verkündigen; (bildungsspr.): publik machen; (österr. Amtsspr., sonst veraltet): kundmachen …

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