begebung eines wechsels
1Wechselschluß — (Wechselvorvertrag, pactum de cambiando), derjenige Vertrag, der die Ausstellung oder Begebung eines Wechsels vorbereitet. Er enthält die vertragsmäßige Verpflichtung einer Person mr Lieferung eines richtigen und dem bedungenen Inhalt… …
2Blanko — (span. blanco, ital. bianco, d.i. weiß, unbeschrieben), unausgefüllt, unbegrenzt; in blanco trassieren, ohne Guthaben auf jemand Wechsel (Blankotratten) abgeben; Blankokredit, der Kredit, den der Bezogene ohne Deckung gewährt, auch unbeschränkter …
3Prolongation — Unter Prolongation (von neulat.: prolungare, verlängern) wird insbesondere im Finanz und Bankwesen die Verlängerung der Laufzeit von Krediten, Geldanlagen und Wechseln bezeichnet. Allgemein werden hierunter im Finanzwesen alle… …
4Interimsschein — (Interimsquittung), im allgemeinen eine vorläufige Bescheinigung über eine Leistung, die bis zur Ausstellung einer endgültigen Urkunde Geltung haben und gegen diese zurückgegeben werden soll. Im Aktienverkehr sind Interimsscheine… …
5Eventualverbindlichkeit — Eventualverbindlichkeiten resultieren bei bilanzierenden Unternehmen aus der Übernahme von Haftungen wie Bürgschaften, Garantien, sonstigen Gewährleistungsverträgen oder weitergegebenen Wechseln, wenn zum Bilanzstichtag unsicher ist, ob und wann… …
6Negoziation — Ne|go|zi|a|ti|on die; , en <aus gleichbed. fr. négociation>: 1. Verkauf von Wertpapieren durch feste Übernahme dieser Wertpapiere durch eine Bank od. ein Bankenkonsortium (Wirtsch.). 2. Begebung, Verkauf, Verwertung eines Wechsels durch… …
7Banken — Banken, Anstalten zur Vermittelung des Geld und Kreditverkehrs. Übersicht des folgenden Artikels: Die B. dienen in der Regel einem doppelten Zweck. Sie können einmal zur Regelung und Verbesserung des Zahlungswesens dienen, wie die Giro ,… …