baugb

  • 61Mischfläche — Basisdaten Titel: Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke Kurztitel: Baunutzungsverordnung Abkürzung: BauNVO Art: Bundesrechtsverordnung Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland Rechtsmaterie …

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  • 62Erschließungsbeiträge — Erschließungsbeiträge,   die durch die Gemeinden nach dem Baugesetzbuch (BauGB, früher: Bundesbaugesetz) zur Deckung ihres Erschließungsaufwands von den Grundstückseigentümern zu erhebenden Abgaben. Die Gemeinden können nur dann für die in § 127… …

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  • 63Erschließungsvertrag — Befugnis der Gemeinde, die Erschließung von Bauland (durch Herstellung von öffentlichen Straßen, Wegen etc.) mittels Vertrag auf einen Dritten (i.d.R. den Eigentümer oder Bauträger) zu übertragen (§ 124 I BauGB). Gegenstand des E. können nach… …

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  • 64Gutachterausschuss — Die Institution Gutachterausschuss für Grundstückswerte wurde 1960 mit dem damaligen Bundesbaugesetz geschaffen. Ziel war und ist, durch ein unabhängiges Kollegialgremium von Immobiliensachverständigen für Transparenz auf dem Grundstücksmarkt zu… …

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  • 65Umweltbericht (Bauleitplanung) — Der Umweltbericht nach § 2 Abs. 4 BauGB beschreibt und bewertet im Regelverfahren zur Aufstellung von Bauleitplänen das Ergebnis der Umweltprüfung bezüglich der Umweltbelange. Die Ermittlung der voraussichtlichen erheblichen… …

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  • 66Ausnahme — Ausnahmen im Sinne des Bauordnungsrechts (Landesbauordnungen) können im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens nach dem Ermessen der Genehmigungsbe hörde erteilt werden. Voraussetzung ist dieVereinbarkeit mit den öffentlichen Belangen.Ausnahmen im… …

    Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens

  • 67Gebote — städtebauliche Gebote sind das Baugebot (BauGB § 176), das Modernisierungs und Instandsetzungsgebot (BauGB § 177), das Pflanzgebot (BauGB § 178) und das Rückbau und Entsiegelungsgebot (BauGB § 179). Geplante Gebote sind vorher mit den Betroffenen …

    Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens

  • 68Satzung — ein von der kommunalen Legislative (Gemeinderat, Stadtrat) erlassenes Gesetz. Nach GG Art. 28 haben die Gemeinden das Recht, ihre Angelegenheiten in eigener Verantwortung zu regeln. Im Bereich des städtebaulichen Planungsrechts werden… …

    Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens

  • 69Abwägungsausfall — Abwägungsfehler ist ein Begriff des deutschen Verwaltungsrechts. Demnach sind Abwägungsfehler, die im Planungsrecht auftreten, nicht mehr gedeckt durch die dort ansonsten herrschende planerische Gestaltungsfreiheit ( Planungsermessen in der… …

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  • 70Abwägungsdefizit — Abwägungsfehler ist ein Begriff des deutschen Verwaltungsrechts. Demnach sind Abwägungsfehler, die im Planungsrecht auftreten, nicht mehr gedeckt durch die dort ansonsten herrschende planerische Gestaltungsfreiheit ( Planungsermessen in der… …

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