avisklausel

  • 1Avis — 〈[ vi:] n.; , [ vi:(s)]〉 1. Nachricht, Anzeige, schriftl. Ankündigung (einer Sendung) 2. briefl. Mitteilung über die Ausstellung eines Wechsels an denjenigen, der die Zahlung leisten soll [frz. „Benachrichtigung“] * * * Avis [a vi :, auch: a vi:s …

    Universal-Lexikon

  • 2Ohne Bericht — Ohne Bericht, als Zusatz auf einem Wechsel, bedeutet, daß der Trassant (s. d.) dem Bezogenen die Ziehung eines Wechsels auf ihn und die dafür geleistete Deckung nicht in einem besondern Schreiben, dem sogen. Avisbrief, angezeigt hat. Ist die… …

    Meyers Großes Konversations-Lexikon