austrag
1Austrag — steht für: den bäuerlichen Altenteil, das Ausgedinge Emission im Umweltschutz, siehe Emission (Umwelt) Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe …
2Austrag — (Rechtsw.), 1) gütlicher A., schiedsrichterliche Entscheidung, s. Austrägalgerichte; 2) in Baiern ein Häuschen auf dem Lande ohne Acker; Besitzer eines solchen Austrägler; 3) so v.w. Leibzucht …
3Austrag — Austrag, s. Altenteil …
4Austrag — Austrag,der:1.⇨Austragung(1)–2.⇨Altenteil(1)–3.zumA.bringen/kommenlassen/gelangenlassen:⇨austragen(2) …
5Austrag — Etwas zum Austrag bringen: durch eine Entscheidung das Ende herbeiführen; meist von Streit und Zwist gesagt. ›Austragen‹ ist ein alter Rechtsausdruck und bedeutet: bis zu Ende tragen, zum Ende, zu einer Entscheidung bringen (1342: »daz wir ...… …
6Austrag — Aus|trag 〈m. 1u〉 1. Erledigung, Entscheidung 2. Vergleich 3. Altenteil ● gerichtlicher Austrag Entscheidung vor Gericht; einen Streit zum Austrag bringen 〈besser〉 einen S. entscheiden, beenden, austragen; ein Streit, Wettkampf kommt zum Austrag… …
7Austrag — Aus|trag, der; [e]s (süddeutsch und österreichisch auch für Altenteil); zum Austrag kommen (Amtssprache) …
8Austrag, der — Der Austrag, des es, plur. die träge. 1) Die Handlung des Austragens, so fern dieses Wort entscheiden bedeutet, die Entscheidung einer zweifelhaften Sache, besonders eine gerichtliche Entscheidung, ehedem auch Austracht, Ußtrack, und im Nieders.… …
9Austrag, der — [Ausdråg] Austrag, Altenteil …
10Austrag — Aus·trag der; (e)s; nur Sg, südd ≈ Altenteil …