auslegung einer willenserklärung

  • 21Willensbekundung — Dieser Artikel oder Abschnitt bedarf einer Überarbeitung. Näheres ist auf der Diskussionsseite angegeben. Hilf mit, ihn zu verbessern, und entferne anschließend diese Markierung. In der Zivilrechtswissenschaft ist die Willenserklärung (lat.:… …

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  • 22Willensmangel — Dieser Artikel oder Abschnitt bedarf einer Überarbeitung. Näheres ist auf der Diskussionsseite angegeben. Hilf mit, ihn zu verbessern, und entferne anschließend diese Markierung. In der Zivilrechtswissenschaft ist die Willenserklärung (lat.:… …

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  • 23De lege ferenda — Traditionell werden Rechtsgrundsätze gern durch lateinische Begriffe oder Wendungen ausgedrückt. Sie sind teilweise aus der griechisch/römischen Antike überliefert, da insbesondere das deutsche Zivilrecht in wesentlichen Bereichen auf dem antiken …

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  • 24Erklärungswille — Das Erklärungsbewusstsein (auch Erklärungswille genannt) ist jedenfalls im Normalfall subjektiver Teil einer Willenserklärung. Eine Person hat Erklärungsbewusstsein, wenn sie weiß, dass sie mit ihrer Handlung irgendwie rechtsgeschäftlich tätig… …

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  • 25Ex aequo et bono — Traditionell werden Rechtsgrundsätze gern durch lateinische Begriffe oder Wendungen ausgedrückt. Sie sind teilweise aus der griechisch/römischen Antike überliefert, da insbesondere das deutsche Zivilrecht in wesentlichen Bereichen auf dem antiken …

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  • 26Liste lateinischer Rechtsbegriffe — Traditionell werden Rechtsgrundsätze gern durch lateinische Begriffe oder Wendungen ausgedrückt. Sie sind teilweise aus der griechisch/römischen Antike überliefert, da insbesondere das deutsche Zivilrecht in wesentlichen Bereichen auf dem antiken …

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  • 27Rechtslatein — Traditionell werden Rechtsgrundsätze gern durch lateinische Begriffe oder Wendungen ausgedrückt. Sie sind teilweise aus der griechisch/römischen Antike überliefert, da insbesondere das deutsche Zivilrecht in wesentlichen Bereichen auf dem antiken …

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  • 28Konkludentes Handeln — (lat. concludere „folgern“, „einen Schluss ziehen“) (auch schlüssiges Verhalten, stillschweigende Willenserklärung oder konkludente Handlung) liegt im Rechtsverkehr vor, wenn jemand seinen Willen stillschweigend zum Ausdruck bringt und der… …

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  • 29Allgemeine Verkehrsauffassung — Die Verkehrssitte ist ein Begriff der Rechtswissenschaft. Sie bezeichnet die schon längere Zeit den Rechtsverkehr beherrschende tatsächliche Übung. Sie ist nicht Rechtsnorm. Das bedeutet, die am Rechtsverkehr beteiligten Personen handeln schon… …

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  • 30Verkehrssitte — Die Verkehrssitte ist ein Begriff der Rechtswissenschaft. Sie bezeichnet die schon längere Zeit den Rechtsverkehr beherrschende tatsächliche Übung. Sie ist nicht Rechtsnorm. Das bedeutet, die am Rechtsverkehr beteiligten Personen handeln schon… …

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