ausfuhrkreditversicherung

  • 1Ausfuhrkreditversicherung — Exportkreditversicherung; Versicherung gegen Verluste aus Ausfuhrgeschäften bei Kreditverkäufen. Privatwirtschaftliche Versicherungen begrenzen die Deckung i.Allg. auf das ⇡ Delkredererisiko (ohne Übernahme der politischen Risiken);… …

    Lexikon der Economics

  • 2Exportkreditversicherung — ⇡ Ausfuhrkreditversicherung …

    Lexikon der Economics

  • 3Exportkreditversicherung — (oder Ausfuhrversicherung) ist die Sammelbezeichnung für verschiedene Versicherungsformen, die die Exportrisiken des Ausfalls von Forderungen aus Warenlieferungen und Dienstleistungen absichern. Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Arten der… …

    Deutsch Wikipedia

  • 4Andienungspflicht — Eine Andienungspflicht (von sich andienen = anbieten) ist entweder eine gesetzliche Vorschrift oder eine privatrechtliche Verpflichtung. Inhaltsverzeichnis 1 Gesetzliche Vorschriften 2 Privatrechtliche Verpflichtungen 2.1 Aktienhandel …

    Deutsch Wikipedia

  • 5Eventualverbindlichkeit — Eventualverbindlichkeiten resultieren bei bilanzierenden Unternehmen aus der Übernahme von Haftungen wie Bürgschaften, Garantien, sonstigen Gewährleistungsverträgen oder weitergegebenen Wechseln, wenn zum Bilanzstichtag unsicher ist, ob und wann… …

    Deutsch Wikipedia

  • 6Ausfuhr-Vorfinanzierungsversicherung — Versicherung zum Schutz des vorfinanzierenden Kreditinstituts vor Vermögensverlusten bei Insolvenz des Exporteurs. Vgl. auch ⇡ Ausfuhrkreditversicherung, ⇡ Exportkreditgarantien des Bundes, ⇡ Kautionsversicherung …

    Lexikon der Economics

  • 7Ausfuhrversicherung — ⇡ Exporkreditgarantien des Bundes, ⇡ Ausfuhrkreditversicherung …

    Lexikon der Economics

  • 8Kreditversicherung — Schutz des Versicherten (Gläubigers) vor Risiken, die dem Kreditgeber entstehen können (bes. unmittelbare Vermögensschäden durch Forderungsausfall). Versicherungsnehmer kann auch der Schuldner sein. Anwendungsgebiete: (1) ⇡… …

    Lexikon der Economics

  • 9Ursprung — 1. Allgemein: Zu unterscheiden sind präferenzieller, nicht präferenzieller und wettbewerbsrechtlicher U. Die Gesamtheit dieser drei Rechtsebenen zusammen mit der Vielzahl von Präferenzabkommen resultiert in einer nur sehr schwer überschaubaren… …

    Lexikon der Economics