ausbedingen

  • 1Ausbedingen — Ausbedingen, verb. irreg. act. S. Dingen, im gemeinen Leben, durch beygefügte Bedingungen erhalten, sich vorbehalten. Sich etwas ausbedingen. In einigen Gegenden sind dafür ausbehalten und ausbescheiden, und in Niedersachsen bescheiden und… …

    Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • 2ausbedingen — ↑ bedingen …

    Das Herkunftswörterbuch

  • 3ausbedingen — verlangen; fordern; (auf etwas) pochen (umgangssprachlich); insistieren; (auf etwas) bestehen; (auf etwas) beharren * * * aus|be|din|gen [ au̮sbədɪŋən], bedang aus, hat ausbedungen <+ sich> (geh.): zur Bedingung machen: du musst dir ein… …

    Universal-Lexikon

  • 4ausbedingen — sich ausbedingen sich ausbitten, beanspruchen, bestehen auf, fordern, geltend machen, verlangen, sich vorbehalten, wollen, wünschen, zur Bedingung machen; (österr.): austragen; (geh.): begehren, heischen, pochen auf; (bildungsspr.): postulieren,… …

    Das Wörterbuch der Synonyme

  • 5ausbedingen — aus|be|din|gen, sich; vgl. 2bedingen …

    Die deutsche Rechtschreibung

  • 6Ausbedingen — Was ausbedungen, ist kein Betrug. It.: Quel ch è di patto non è d inganno …

    Deutsches Sprichwörter-Lexikon

  • 7bedingen — voraussetzen; gebieten; bedürfen; benötigen; erfordern; (sich) einer Sache bedienen; auslösen * * * be|din|gen [bə dɪŋən]: 1. <tr.; hat die Ursache (für etwas) sein …

    Universal-Lexikon

  • 8fordern — verlangen; (sich etwas) ausbedingen; (auf etwas) pochen (umgangssprachlich); insistieren; (auf etwas) bestehen; (auf etwas) beharren; anfordern; abfordern; anmahnen; beanspruchen; abverlangen; …

    Universal-Lexikon

  • 9austragen — abhalten (Treffen, Versammlung) * * * aus|tra|gen [ au̮stra:gn̩], trägt aus, trug aus, ausgetragen <tr.; hat: 1. (Post o. Ä.) dem Empfänger ins Haus zu bringen: Zeitungen, die Post austragen. Syn.: ↑ ausliefern, ↑ liefern, ↑ …

    Universal-Lexikon

  • 10stipulieren — sti|pu|lie|ren 〈V. tr.; hat; geh.〉 vereinbaren, sich ausbedingen [<lat. stipulari „sich ausbedingen“] * * * sti|pu|lie|ren <sw. V.; hat [lat. stipulari = sich etw. förmlich zusagen lassen, zu: stipulus = fest]: 1. (Rechts , Kaufmannsspr.)… …

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