ausbürger

  • 1Ausburger — oder Ausbürger ist ein Begriff aus dem mittelalterlichen Stadtrecht. Er bezeichnete Personen, die Bürgerrecht besaßen, ohne im städtischen Rechtsbezirk ansässig zu sein. Inhaltsverzeichnis 1 Definition 2 Geschichte 3 Einzelnachweise …

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  • 2Ausbürger — Ausburger oder Ausbürger ist ein Begriff aus dem mittelalterlichen Stadtrecht. Er bezeichnete Personen, die Bürgerrecht besaßen, ohne im städtischen Rechtsbezirk ansässig zu sein. Inhaltsverzeichnis 1 Definition 2 Geschichte 3 Einzelnachweise 4… …

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  • 3Ausbürger — (Ausleute), 1) Bürger, die ihren Wohnort zwar verändert haben u. in einer anderen Stadt als Bürger aufgenommen sind, dennoch aber ihr früher gewonnenes Bürgerrecht beibehielten; 2) Bürger in der Vorstadt …

    Pierer's Universal-Lexikon

  • 4Ausbürger — (Pfahlbürger), ehedem diejenigen Personen, die, obgleich sie sich nicht in der Stadt aufhielten, vielmehr außerhalb des »Weichbildes« saßen, doch das Bürgerrecht einer Stadt erhielten. Es geschah dies hauptsächlich im Interesse einer Steigerung… …

    Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • 5Ausbürger, der — * Der Ausbürger, des s, plur. ut nom. sing. eine Benennung, welche noch in einigen Oberdeutschen Gegenden üblich ist, und einen fremden oder auswärtigen Bürger bezeichnet. Besonders bedeutet sie, 1) einen Bürger einer Stadt, der sich aber… …

    Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • 6Pfahlburger — Ausburger oder Ausbürger ist ein Begriff aus dem mittelalterlichen Stadtrecht. Er bezeichnete Personen, die Bürgerrecht besaßen, ohne im städtischen Rechtsbezirk ansässig zu sein. Inhaltsverzeichnis 1 Definition 2 Geschichte 3 Einzelnachweise 4… …

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  • 7Pfahlbürger — Ausburger oder Ausbürger ist ein Begriff aus dem mittelalterlichen Stadtrecht. Er bezeichnete Personen, die Bürgerrecht besaßen, ohne im städtischen Rechtsbezirk ansässig zu sein. Inhaltsverzeichnis 1 Definition 2 Geschichte 3 Einzelnachweise 4… …

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  • 8Pohlbürger — Ausburger oder Ausbürger ist ein Begriff aus dem mittelalterlichen Stadtrecht. Er bezeichnete Personen, die Bürgerrecht besaßen, ohne im städtischen Rechtsbezirk ansässig zu sein. Inhaltsverzeichnis 1 Definition 2 Geschichte 3 Einzelnachweise 4… …

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  • 9Udelzins — Ausburger oder Ausbürger ist ein Begriff aus dem mittelalterlichen Stadtrecht. Er bezeichnete Personen, die Bürgerrecht besaßen, ohne im städtischen Rechtsbezirk ansässig zu sein. Inhaltsverzeichnis 1 Definition 2 Geschichte 3 Einzelnachweise 4… …

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  • 10Brandschatzung von Rapperswil — Zerstörung von Rapperswil / Mordnacht von Zürich Teil von: Schweizer Habsburgerkriege …

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