aus dem handelsbestand
1Anlagebuch — Im Anlagebuch (Bankbuch) werden sämtliche Bankgeschäfte eines Kreditinstituts verbucht, die nicht dem Handelsbuch zuzurechnen sind. Anlage und Handelsbuch sind bankaufsichtsrechtliche Begriffe mit komplementärer Abgrenzung. Inhaltsverzeichnis 1… …
2Eigenhandel — wird bei Kreditinstituten der Handel mit Finanzinstrumenten (Geld, Wertpapiere, Devisen, Sorten, Edelmetalle oder Derivate) genannt, der im eigenen Namen und für eigene Rechnung erfolgt und nicht unmittelbar durch Kundengeschäft ausgelöst wird.… …
3Handelsgeschäft (Finanzinstrument) — Als Handelsgeschäft bezeichnet man in Kreditinstituten ein Geschäft in Wertpapieren (einschließlich Namensschuldverschreibungen, Pensionsgeschäften und Wertpapierleihe, nicht aber die Emission von Wertpapieren) Devisen handelbaren Forderungen (z …
4Glattstellung — ist ein Vorgang bei Kreditinstituten, bei dem eine offene Anlagebuch oder Handelsbuchposition durch eine genau entgegengesetzte Transaktion neutralisiert wird mit dem Ziel der Risikominimierung. Glattstellungen gehören wie Hedging und Closing zu… …
5Bankbilanz-Bewertung — Die Bewertung der Aktiv und Passivpositionen der Bankbilanz bringt im Rahmen der Bankbilanzierung eine Reihe von Besonderheiten mit. Inhaltsverzeichnis 1 Einschlägige Vorschriften und Prinzipien 2 Bewertung von Vermögensgegenständen und… …
6Cash life — Cash.life AG Unternehmensform Aktiengesellschaft Gründung 1999 Unternehmenssitz …
7Cash.life — AG Rechtsform Aktiengesellschaft ISIN DE0005009104 Gründung 19 …
8Verwaltungsaktie — Als Vorratsaktie (auch Verwaltungs oder Verwertungsaktie) bezeichnet man Aktien, die im Wege einer Kapitalerhöhung von einem Dritten (meist einer Bank) für Rechnung der emittierenden Gesellschaft übernommen werden, wobei die Verfügungsgewalt bei… …
9Verwertungsaktie — Als Vorratsaktie (auch Verwaltungs oder Verwertungsaktie) bezeichnet man Aktien, die im Wege einer Kapitalerhöhung von einem Dritten (meist einer Bank) für Rechnung der emittierenden Gesellschaft übernommen werden, wobei die Verfügungsgewalt bei… …
10Vorratsaktie — Als Vorratsaktie (auch Verwaltungs oder Verwertungsaktie) bezeichnet man Aktien, die im Wege einer Kapitalerhöhung von einem Dritten (meist einer Bank) für Rechnung der emittierenden Gesellschaft übernommen werden, wobei die Verfügungsgewalt bei… …