aufschiebende
1Aufschiebende Bedingung — Aufschiebende Bedingung, s. Bedingung …
2aufschiebende Wirkung — aufschiebende Wirkung, Suspensiveffekt …
3Aufschiebende Wirkung — Die aufschiebende Wirkung ist ein Begriff des Verwaltungsrechts. Er beschreibt eine mögliche Folge der Einlegung eines Rechtsbehelfs bzw. Rechtsmittels gegen eine gerichtliche oder behördliche Entscheidung, die nämlich dann, wenn die Einlegung… …
4Aufschiebende Bedingung — Als Bedingung bezeichnet man im Zivilrecht eine Bestimmung, durch die eine bestimmte Rechtsfolge von dem Eintritt eines unsicheren zukünftigen Ereignisses abhängig gemacht wird. Im deutschen Zivilrecht ist die Bedingung in § 158 BGB geregelt. Es… …
5aufschiebende Bedingung — ⇡ Bedingung …
6aufschiebende Wirkung — ⇡ Suspensiveffekt …
7Suspensiveffekt — aufschiebende Wirkung; rechtlicher Begriff zur Bezeichnung der ggf. einem ⇡ Rechtsmittel oder ⇡ Rechtsbehelf innewohnenden Wirkung, den Eintritt der ⇡ Rechtskraft, i.w.S. auch den Vollzug einer Entscheidung etc., zu hemmen. 1. Öffentliches Recht …
8Bedingung (Recht) — Als Bedingung bezeichnet man im Zivilrecht eine durch Parteiwille in ein Geschäft eingefügte Bestimmung, welche die Rechtswirkungen des Geschäfts von einem ungewissen zukünftigen Ereignis abhängig macht. Im deutschen Zivilrecht ist die Bedingung… …
9Auflösende Bedingung — Als Bedingung bezeichnet man im Zivilrecht eine Bestimmung, durch die eine bestimmte Rechtsfolge von dem Eintritt eines unsicheren zukünftigen Ereignisses abhängig gemacht wird. Im deutschen Zivilrecht ist die Bedingung in § 158 BGB geregelt. Es… …
10Eilantrag — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Unter Vorläufigem Rechtsschutz (auch einstweiliger Rechtsschutz oder teils unzutreffend, aber verbreitet Eilverfahren)… …