arglistige täuschung
91Versicherungsvertrag — 1. Abschluss: Ein V. kommt gemäß §§ 145 ff. BGB i.d.R. durch die Stellung eines ⇡ Versicherungsantrags durch den Versicherungskunden und die Annahme dieses Antrags durch den ⇡ Versicherer (formeller ⇡ Versicherungsbeginn) zustande. Über den V.… …
92Vertrag — I. Handels und Gesellschaftsrecht:1. Begriff: Mittel zur rechtlichen Gestaltung der persönlichen, wirtschaftlichen Verhältnisse durch übereinstimmende ⇡ Willenserklärung zweier oder mehrerer Parteien. Die meisten kaufmännischen Geschäftsvorfälle… …
93Vorstrafe — 1. Begriff: Die im ⇡ Bundeszentralregister eingetragene, noch nicht getilgte, gerichtliche Strafe einer Person. 2. Arbeitsrecht: Die Offenbarungs und Auskunftspflicht (⇡ Offenbarungspflicht) des Arbeitnehmers gegenüber seinem zukünftigen… …
94Willensmängel — Umstände, die die von einer Person abgegebene ⇡ Willenserklärung nicht als von ihr tatsächlich gewollt erscheinen lassen, z.B. Irrtum, arglistige Täuschung, Drohung. Vgl. auch ⇡ Anfechtung …
95Betrug — der Betrug (Mittelstufe) bewusste, arglistige Täuschung von jmdm. Synonyme: Prellerei, Trug (geh.), Schwindel (ugs.), Beschiss (ugs.) Beispiel: Sie hat mir Betrug vorgeworfen. Kollokation: einen Betrug begehen …
96Beschiss — Unter Betrug versteht man im strafrechtlichen Sinn eine Täuschung, um den Getäuschten dazu zu veranlassen, so über sein Vermögen oder das eines Dritten zu verfügen, dass ein Vermögensschaden eintritt. im nichtstrafrechtlichen Sinn eine Täuschung …
97Betrugsdelikt — Unter Betrug versteht man im strafrechtlichen Sinn eine Täuschung, um den Getäuschten dazu zu veranlassen, so über sein Vermögen oder das eines Dritten zu verfügen, dass ein Vermögensschaden eintritt. im nichtstrafrechtlichen Sinn eine Täuschung …
98Betrüger — Unter Betrug versteht man im strafrechtlichen Sinn eine Täuschung, um den Getäuschten dazu zu veranlassen, so über sein Vermögen oder das eines Dritten zu verfügen, dass ein Vermögensschaden eintritt. im nichtstrafrechtlichen Sinn eine Täuschung …
99Mundus vult decipi — Unter Betrug versteht man im rechtlichen Sinn eine Straftat nach § 263 Abs. 1 StGB, die unter anderem eine Täuschung voraussetzt, um den Getäuschten dazu zu veranlassen, so über sein Vermögen oder das eines Dritten zu verfügen, dass ein… …
100Wechselfalle — Unter Betrug versteht man im rechtlichen Sinn eine Straftat nach § 263 Abs. 1 StGB, die unter anderem eine Täuschung voraussetzt, um den Getäuschten dazu zu veranlassen, so über sein Vermögen oder das eines Dritten zu verfügen, dass ein… …