anordnung der zwangsvollstreckung

  • 91Insolvenzanfechtung — Ziel der Insolvenzanfechtung ist es, Vermögensverschiebungen rückgängig zu machen, welche die Gläubiger eines Insolvenzschuldners benachteiligen. Mit der Insolvenzanfechtung verwandt ist die Anfechtung Gläubiger benachteiligender Rechtshandlungen …

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  • 92Schuldnerverzeichnis — In das Schuldnerverzeichnis („Schwarze Liste“) nach § 915 ZPO werden durch das Amtsgericht Schuldner eingetragen, die eine Versicherung an Eides statt gemäß § 807 ZPO oder nach § 284 Abgabenordnung über ihre Vermögensverhältnisse… …

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  • 93Elterliche Gewalt — Elterliche Gewalt. Die durch die Natur für die Eltern begründeten Machtbefugnisse über ihre Kinder werden vom Bürgerlichen Gesetzbuch § 1626–1698 unter dem Namen der elterlichen Gewalt im wesentlichen dahin geordnet: Die e. G. wird während der… …

    Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • 94Arrest — Haft; Sicherheitsverwahrung; Gewahrsam; Gefängnis; Freiheitsentziehung (fachsprachlich); Freiheitsentzug * * * Ar|rest [a rɛst], der; [e]s, e: Haft, leichter Freiheitsentzug (besonders als Strafe innerhalb bestimmter Gemeinschaften): der Gefreite …

    Universal-Lexikon

  • 95vorläufige Vollstreckbarkeit — vorläufige Vollstreckbarkeit,   die Eignung nicht rechtskräftiger Urteile als Grundlage der Zwangsvollstreckung (§§ 704, 708 ff. ZPO). Sie wird vom Prozessgericht im Zivilurteil von Amts wegen angeordnet mit Ausnahme der Ehe und Kindschaftssachen …

    Universal-Lexikon

  • 96Ordnungsmittel — Ordnungsmittel,   früher Ordnungsstrafen, gerichtliche Maßnahmen mit überwiegendem Sanktionscharakter, die weder Kriminalstrafen noch Disziplinarmaßnahmen sind. Ordnungsmittel sind in zahlreichen Gesetzen vorgesehen; besonders im… …

    Universal-Lexikon

  • 97Subhastation — (lat.), ältere Bezeichnung für die öffentliche Versteigerung eines Gegenstandes (vgl. Hasta). Sie kann auf Antrag des Eigentümers oder auf Anordnung der Behörde erfolgen, z. B. um mit dem Erlös Gläubiger zu befriedigen. Im engern Sinne versteht… …

    Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • 98Vollstreckung — Erzwingung bes. einer richterlichen Anordnung. 1. Strafvollstreckung: Zwangsweise Durchsetzung eines rechtskräftig erkannten Strafausspruchs. Vollstreckungsbehörde ist die ⇡ Staatsanwaltschaft. Die V. von ⇡ Bußgeldbescheiden ist in §§ 89 ff. OWiG …

    Lexikon der Economics

  • 99Internationaler Haftbefehl — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Ein Haftbefehl ist die meist schriftliche Anordnung eines staatlichen Organs (meist eines Gerichts), einen Menschen in… …

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  • 100Abkürzungen/Gesetze und Recht — Eine Liste von Abkürzungen aus der Rechtssprache. Inhaltsverzeichnis A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z A …

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