anordnung der zwangsvollstreckung
61Rechtsbehelf — Ein Rechtsbehelf, nur in Österreich synonym Rechtsmittel, ist jede rechtlich anerkannte Möglichkeit, gegen eine Entscheidung oder einen nachteiligen Rechtszustand mit dem Ziel der Aufhebung oder Abänderung vorzugehen. Nach Artikel 8[1] der… …
62Beschlagnahmen — In diesem Artikel oder Abschnitt fehlen folgende wichtige Informationen: Deutschlandlastig, Gliederung Du kannst Wikipedia helfen, indem du sie recherchierst und einfügst …
63Beschlagnahmung — In diesem Artikel oder Abschnitt fehlen folgende wichtige Informationen: Deutschlandlastig, Gliederung Du kannst Wikipedia helfen, indem du sie recherchierst und einfügst …
64Gesetz über die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung — Basisdaten Titel: Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung Kurztitel: Zwangsversteigerungsgesetz Abkürzung: ZVG Art: Bundesgesetz Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland …
65Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung — Basisdaten Titel: Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung Kurztitel: Zwangsversteigerungsgesetz Abkürzung: ZVG Art: Bundesgesetz Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland …
66Sicherheitsleistung — Sicherheitsleistung, s. Kaution. S. im Zivilprozeß ist nach der deutschen Zivilprozeßordnung (§ 108 bis 113), wenn nicht die Parteien etwas andres vereinbaren oder das Ermessen des Gerichts entscheidet, durch Hinterlegung von Geld oder von… …
67Urteil (Deutschland) — Im gerichtlichen Verfahren ist ein Urteil die in der Regel instanzerledigende Entscheidung über den Streitgegenstand, die das erkennende Gericht zumeist auf Grund einer mündlichen Verhandlung erlässt. In der Strafgerichtsbarkeit ist die mündliche …
68Zwangsversteigerung — Zwạngs|ver|stei|ge|rung 〈f. 20〉 Art der Zwangsvollstreckung in Form einer Versteigerung * * * Zwạngs|ver|stei|ge|rung, die (Rechtsspr.): ↑ zwangsweise (a) Versteigerung zur Befriedigung von Gläubigern. * * * Zwangsversteigerung, Subhastation …
69Beschlagnahme — (arrest, seizure; saisie, arrêt; sequestro) die über behördlichen Auftrag im Einzelfalle erfolgte Ingewaltnahme bestimmter Sachen oder Rechte. Die B. ist entweder Mittel oder Sicherung der Zwangsvollstreckung. Im engeren Sinne versteht man… …
70Abdicatio — Dieser Artikel oder Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen (Literatur, Webseiten oder Einzelnachweisen) versehen. Die fraglichen Angaben werden daher möglicherweise demnächst gelöscht. Hilf Wikipedia, indem du die Angaben recherchierst und… …