angepasst an die baupraktischen gegebenheiten für lieferung
1übereinstimmungsnachweis — der übereinstimmungsnachweis (§ 24 MBO) unterscheidet drei mögliche Verfahren (üH, üHP, üZ) je nach Sicherheitsrelevanz des Bauprodukts für die bauliche Anlage, für die es verwendet wird. Welches Verfahren als Nachweis der übereinstimmung mit den …
2Bauprodukt-Kennzeichnung — Abschluss des übereinstimmungsnachweises bildet die Kennzeichnung des Bauprodukts mit dem ü Zeichen durch den Hersteller selbst gemäß den Vorgaben der übereinstimmungszeichen Verordnung. Das übereinstimmungszeichen ist somit für alle am Bau… …