amtlicher bescheid
1Vorladungsbescheid — Eine Vorladung oder ein Vorladungsbescheid ist ein amtlicher Bescheid an eine natürliche Person und dient der Mitteilung, dass diese zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem festgelegten Ort erscheinen solle. In bestimmten Fällen (z. B. § 25… …
2Reskript — Re|skrịpt 〈n. 11; veraltet〉 schriftl. Bescheid, Verfügung [<lat. rescriptum „schriftl. Antwort des Landesherrn, Befehl, Erlass“; → reskribieren] * * * Reskrịpt [mittellateinisch rescriptum, zu lateinisch rescribere »schriftlich antworten«] …
3Vorladung — Eine Vorladung oder ein Vorladungsbescheid ist ein amtlicher Bescheid an eine natürliche Person und dient der Mitteilung, dass diese zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem festgelegten Ort erscheinen solle. Form In bestimmten Fällen (z. B.… …
4Arrêt — (franz., spr. rä), in Frankreich ein amtlicher Bescheid oder ein Haftbefehl; im engern Sinne das Erkenntnis eines Gerichtshofes letzter Instanz, im Gegensatze zu jugement, dem appellabeln Erkenntnis eines Untergerichts. Arrêts d amour, Aussprüche …
5Arrêt — (frz., spr. arräh), in Frankreich amtlicher Bescheid überhaupt, bes. Haftbefehl; auch Erkenntnis eines Gerichtshofs letzter Instanz …
6Arrêt — (frz. arrä), in Frankreich 1. amtlicher Bescheid, 2. Haftbefehl, 3. Erkenntniß eines Gerichtshofes letzter Instanz …
7Reskript — Re|skript das; [e]s, e <aus gleichbed. mlat. rescriptum, substantiviertes Part. Perf. (Neutrum) von rescribere, vgl. ↑reskribieren>: 1. (veraltet) amtlicher Bescheid, Verfügung, Erlass. 2. feierliche Rechtsentscheidung des Papstes od. eines …
8Prosterath — Wappen Deutschlandkarte …
9Berendsborn — Wappen Deutschlandkarte …
10Beuren (Kirf) — Wappen Deutschlandkarte …