als zeuge vernommen werden

  • 1Zeuge — (Testis) heißt in Rechtssachen die Person, die über Wahrnehmungen, die sie gemacht hat, aussagen soll. Weder der Richter, noch eine der Parteien, noch ein gesetzlicher Vertreter einer solchen darf im Rechtsstreit als Z. vernommen werden. Früher… …

    Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • 2Zeuge — Beobachter; Augenzeuge * * * Zeu|ge [ ts̮ɔy̮gə], der; n, n: männliche Person, die bei einem Ereignis anwesend war und darüber berichten kann: er war Zeuge des Unfalls; sie sagten als Zeugen vor Gericht aus. Syn.: ↑ Zuschauer. Zus.: Augenzeuge,… …

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  • 3Zeuge — (Testis), eine Person, welche entweder dazu erwählt ist, um in Rücksicht einer Thatsache, von welcher die Entscheidung eines Rechtsstreites abhängt, auszusagen, was sie von jener, als Ereigniß betrachtet, mit ihren äußeren physischen Sinnen… …

    Pierer's Universal-Lexikon

  • 4Zeuge — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Als Zeuge wird eine natürliche Person bezeichnet, die hinsichtlich eines aufzuklärenden Sachverhaltes durch eigene… …

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  • 5Rechtsbeugung — Unter Rechtsbeugung versteht man im deutschen Recht die bewusst falsche Anwendung des Rechts durch Richter, Amtsträger oder Schiedsrichter bei Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei. Die Strafbarkeit… …

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  • 6Justizwillkür — Unter Rechtsbeugung versteht man im deutschen Recht die bewusst falsche Anwendung des Rechts durch Richter, Amtsträger oder Schiedsrichter bei Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei. Die Strafbarkeit… …

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  • 7Nebenintervention — Nebenintervention, auch Streithilfe genannt, liegt vor, wenn sich jemand im eigenen Namen wegen eines eigenen rechtlichen Interesses an einem fremden Zivilprozess beteiligt, ohne selbst Partei zu sein. Der Nebenintervenient (= Streithelfer) tritt …

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  • 8Gutachten — Statement; Stellungnahme; Ansicht; Anschauung; Meinung; Einschätzung; Bewertung; Beurteilung; Begutachtung; Abschätzung; Urteil; …

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  • 9Parteivernehmung — Die Parteivernehmung (§§ 445 ff. ZPO) ist ein förmliches Beweismittel im deutschen Zivilprozess. Sie unterscheidet sich von der Anhörung einer Partei (§§ 118, 141 Abs. 1 S. 1 ZPO), die bloß lückenhaftes Vorbringen ergänzt und ohne Beweisbeschluss …

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  • 10Zusatztatsache — Zusatztatsachen sind Informationen, die ein Gerichtssachverständiger im Rahmen einer Beweisaufnahme ermittelt, ohne dass es für ihre Wahrnehmung auf seine besonderen Fachkenntnisse ankommt und ohne dass sie seinen Gutachterauftrag betreffen. In… …

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