aktien unter pari ausgeben

  • 1Gründung einer AG — I. Ablauf:1. Die ⇡ Satzung (Gesellschaftsvertrag) ist in notariell beurkundeter Form durch die Gründer festzustellen (§§ 2, 23, 28 AktG). Sie muss bestimmen: (1) Firma und Sitz der Gesellschaft; (2) Gegenstand des Unternehmens; (3) Höhe des ⇡… …

    Lexikon der Economics

  • 2Aktie — Ak|tie [ akts̮i̯ə], die; , n: Urkunde über den Anteil am Kapital eines Unternehmens, das an der Börse geführt wird: die Aktien steigen, fallen, werden in Frankfurt notiert, wurden mit 15 Dollar bewertet; sein Vermögen in Aktien anlegen. * * *… …

    Universal-Lexikon

  • 3Banken — Banken, Anstalten zur Vermittelung des Geld und Kreditverkehrs. Übersicht des folgenden Artikels: Die B. dienen in der Regel einem doppelten Zweck. Sie können einmal zur Regelung und Verbesserung des Zahlungswesens dienen, wie die Giro ,… …

    Meyers Großes Konversations-Lexikon