agrarrecht

  • 51Grundstückverkehrsgesetz — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Basisdaten Tit …

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  • 52Haupterwerbsbetrieb — Ein Haupterwerbsbetrieb ist ein landwirtschaftlicher Familienbetrieb, bei dem der Betrieb hauptberuflich bewirtschaftet wird und mehr als 50 Prozent des Einkommens aus landwirtschaftlicher Arbeit erzielt wird.[1][2] Das Gegenteil bezeichnet man… …

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  • 53Hof (Höfeordnung) — Ein Hof im Sinne der Höfeordnung (HöfeO) ist ein in den Ländern der früheren Britischen Besatzungszone, nämlich in Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein Westfalen oder Schleswig Holstein gelegener landwirtschaftlicher Betrieb, für den die Höfeordnung …

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  • 54Hofstelle — Der Begriff Hofstelle wird im deutschen Recht nicht einheitlich verwendet. Im Baurecht ist die Hofstelle notwendiger Bestandteil eines landwirtschaftlichen Betriebes, auf der der Landwirt wohnt. Es handelt sich in der Regel um die Gebäude des… …

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  • 55Honigverordnung — Basisdaten Titel: Honigverordnung Abkürzung: HonigV Art: Bundesrechtsverordnung Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland Rechtsmaterie …

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  • 56Höfeordnung — Basisdaten Titel: Höfeordnung Früherer Titel: Anlage B der Verordnung Nr. 84 – Erbhöfe – Abkürzung: HöfeO Art: Bundesgesetz Geltungsbereich …

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  • 57InVeKoS — (Integriertes Verwaltungs und Kontrollsystem) ist ein durch die Europäische Kommission schrittweise eingeführtes System von Verordnungen zur Durchsetzung einer einheitlichen Agrarpolitik in den EU Mitgliedstaaten. Die Einführung des Integrierten… …

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  • 58Interessentenforst — Ein Interessentenforst ist ein gemeinschaftlicher Waldbesitz mit rein ideellen Anteilen, vergleichbar mit einer Aktiengesellschaft. Er ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts, die als Privatwald gewertet wird. Literatur Heinz Edzards: Die… …

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  • 59Jagd-Genossenschaften — Jagdgenossenschaften sind in Deutschland Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie entstehen kraft Gesetzes, ohne dass es eines Beschlusses oder eines anderen Aktes bedarf. Mitglieder einer Jagdgenossenschaft, so genannte Jagdgenossen, sind die …

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  • 60Jagdgenossenschaft — Jagdgenossenschaften sind in Deutschland Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie entstehen kraft Gesetzes, ohne dass es eines Beschlusses oder eines anderen Aktes bedarf. Mitglieder einer Jagdgenossenschaft, so genannte Jagdgenossen, sind die …

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