affektionsinteresse
1Affektionsinteresse — Affektionsinteresse, Zivilrecht: das Liebhaberinteresse, Schadensersatz …
2Affektionsinteresse — Als Affektionsinteresse (=Liebhaberinteresse, auch: Affektionswert, Affektionspreis) wird im Schadensersatzrecht das wirtschaftlich nicht messbare Interesse bezeichnet, das vom Schädiger grundsätzlich nicht ersetzt werden muss. Dies beinhaltet… …
3Affektionsinteresse — Af|fek|ti|ons|in|ter|es|se auch: Af|fek|ti|ons|in|te|res|se 〈n.; Gen.: s, Pl.: n〉 = Affektionswert …
4Interesse — (lat.), der »Anteil«, den man an etwas nimmt; der Wert und die Bedeutung, die einer Sache beigelegt werden, oder die sie für uns hat. Je nach dem Bildungsgrad des einzelnen, nach seiner individuellen Anschauungsweise und Veranlagung ist der… …
5Affektionswert — (Affektionsinteresse, Gefühlswert, Pretium affectionis), der besondere (höhere) Wert, der einer Sache oder einer Leistung von seiten einer bestimmten Person vermöge individueller Gefühle und Neigungen beigelegt wird. Vgl. Interesse und… …
6Affektion — (lat.), Ergriffensein; Zuneigung; auch s.v.w. Erkrankung; affektioniert, geneigt. Affektionswert (pretĭum affectiōnis), der Wert, den man einer Sache aus besonderer Vorliebe (Affektionsinteresse) beilegt …
7Schadensersatz — Schadenersatz * * * Scha|dens|er|satz 〈m. 1u; unz.; Rechtsw.; im BGB für〉 Schadenersatz * * * Scha|dens|er|satz usw.: ↑ Schadenersatz usw. * * * Schadens|ersatz, der Ausgleich eines eingetretenen Schadens. Voraussetzung für einen Anspruch auf… …
8Affektionswert — Af|fek|ti|ons|wert 〈m.; Gen.: (e)s, Pl.: e〉 Liebhaberwert; Syn. Affektionsinteresse …