absolute instruktion

  • 51Bundesrat — Bundesrat, im Deutschen Reich (und vorher im Norddeutschen Bund) das Kollegium der Vertreter der Bundesstaaten, der Träger der Reichssouveränität. Im B. findet nach einem Ausspruch des Fürsten Bismarck die Souveränität der verbündeten Regierungen …

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  • 52Militärstrafgerichtsbarkeit — (Militärjustiz). Inbegriff der den militärischen Organen zustehenden rechtlichen Befugnisse. Sie beruht auf der Militärgerichtsordnung nebst Einführungsgesetz und auf dem Disziplinargesetz für richterliche Militärjustizbeamte vom 1. Dez. 1898, in …

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  • 53Preußen [3] — Preußen (Preußischer Staat, hierzu Karte »Preußen«), der wichtigste Staat im Deutschen Reich, besteht seit 1866 im wesentlichen aus einem zusammenhängenden Gebiet, das freilich eine Anzahl von kleinern Staaten (beide Mecklenburg, die Freien… …

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  • 54Römisches Reich — Römisches Reich. Das römische Volk, d.h. die Bewohner des altrömischen Staates, ist der Überlieferung nach aus der Vereinigung von Angehörigen dreier verschiedener Völker entstanden, der Latiner, Sabiner und Etrusker, und enthielt diesem Ursprung …

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  • 55Schweiz — (Schweizerische Eidgenossenschaft, hierzu Karte »Schweiz«), ein aus 22 (resp. 25) Bundesgliedern, den Kantonen (resp. Halbkantonen; vgl. die Übersicht auf S. 185), bestehender Bundesstaat, zwischen 5°57 26 und 10°29 40 östl. L. und 45°49 2 und… …

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  • 56Russland — Russische Förderation * * * Rụss|land; s: 1. nicht amtliche Bez. für: Russische Föderation; Staat in Osteuropa u. Asien. 2. (früher) nicht amtliche Bez. für: Sowjetunion. * * * I Rụssland,     …

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