absehen von der strafvollstreckung

  • 1Herrin des Ermittlungsverfahrens — Eine Staatsanwaltschaft (StA) ist die Behörde, die für die Strafverfolgung und vollstreckung zuständig ist und als solche ein Teil der Justiz ist. Sie wird auch mit dem Begriff Anklagebehörde bezeichnet. Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Aufgaben …

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  • 2Herrin des Vorverfahrens — Eine Staatsanwaltschaft (StA) ist die Behörde, die für die Strafverfolgung und vollstreckung zuständig ist und als solche ein Teil der Justiz ist. Sie wird auch mit dem Begriff Anklagebehörde bezeichnet. Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Aufgaben …

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  • 3Schwerpunktstaatsanwaltschaft — Eine Staatsanwaltschaft (StA) ist die Behörde, die für die Strafverfolgung und vollstreckung zuständig ist und als solche ein Teil der Justiz ist. Sie wird auch mit dem Begriff Anklagebehörde bezeichnet. Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Aufgaben …

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  • 4Bewährung (Deutschland) — Die Bewährung ist ein bestimmter Zeitraum, in der eine Person das in sie gesetzte Vertrauen rechtfertigen muss. In der Regel wird der Begriff im Bereich des Strafrechts für die Zeitdauer der Aussetzung einer Freiheitsstrafe verwendet. In… …

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  • 5Aussetzung des Strafrestes — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Die Bewährung ist ein bestimmter Zeitraum, in der eine Person das in sie gesetzte Vertrauen rechtfertigen muss. In der… …

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  • 6Bedingte Haftstrafe — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Die Bewährung ist ein bestimmter Zeitraum, in der eine Person das in sie gesetzte Vertrauen rechtfertigen muss. In der… …

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  • 7Schwäbischer Kreis — Ausdehnung der Reichskreise zu Beginn des 16. Jahrhunderts. Der Schwäbische Reichskreis ist gelb gefärbt. Der Schwäbische Reichskreis ist einer der zehn Reichskreise, in die unter Kaiser Maximilian I. 1500[H 1] bzw. 1512[H 2] das …

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  • 8Staatsanwaltschaft (Deutschland) — Eine Staatsanwaltschaft (StA) ist die Behörde, die für die Strafverfolgung und vollstreckung zuständig ist und als solche ein Teil der Rechtspflege ist. Sie wird auch mit dem Begriff Anklagebehörde bezeichnet. Inhaltsverzeichnis 1 Aufgaben 1.1… …

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