abjudikation
1Abjudikation — Ab|ju|di|ka|ti|on 〈f. 20; Rechtsw.〉 Aberkennung * * * Abjudikation [zu lateinisch abiudicare »richterlich aberkennen«] die, / en, (gerichtliche) Aberkennung. * * * Ab|ju|di|ka|ti|on, die; , en [mlat. abiudicatio = Verurteilung] (Rechtsspr.):… …
2Abjudikation — Fradømmelse …
3Abjudikation — Ab|ju|di|ka|ti|on 〈f.; Gen.: , Pl.: en; Rechtsw.〉 Aberkennung [Etym.: → abjudizieren] …
4Abjudikation — Ab|ju|di|ka|ti|on die; , en <aus gleichbed. spätlat. abiudicatio zu lat. abiudicare, vgl. ↑abjudizieren> [gerichtliche] Aberkennung …
5Abjudikation — Ab|ju|di|ka|ti|on, die; , en <lateinisch> (veraltet für Aberkennung) …
6Aberkennung — bezeichnet den durch Rechtsakt bewirkten Verlust eines subjektiven Rechts oder eines Rechtsstatus. Eine veraltete Bezeichnung für Aberkennung im juristischen Sinne ist Abjudikation[1]. Zusammenhänge Zu einer Aberkennung kann es in verschiedenen… …
7Abjudizieren — (lat.), gerichtlich absprechen, ab erkennen; Abjudikation, gerichtliche Aberkennung …
8Abjudicere — Foretage abjudikation …
9Aberkennung — ↑Abjudikation …