aberkennung des ruhegehalts

  • 1Disziplinarverfahren — Das Disziplinarverfahren ist ein Verfahren, in dem ein mögliches Dienstvergehen von Beamten, Richtern oder Soldaten geprüft und gegebenenfalls sanktioniert wird. Rechtliche Grundlage in Deutschland ist das Bundesdisziplinargesetz (BDG) bzw. die… …

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  • 2Disziplinarrecht — ◆ Dis|zi|pli|nar|recht 〈n. 11; unz.〉 Recht, das Dienstvergehen u. Disziplinarmaßnahmen regelt ◆ Die Buchstabenfolge dis|zi|pl... kann in Fremdwörtern auch dis|zip|l... getrennt werden. * * * Dis|zi|p|li|nar|recht, das: 1. <o. Pl.> Teil des… …

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  • 3Disziplinarrecht — dient im Bereich der öffentlichen Verwaltung dazu, die Funktionsfähigkeit und die Integrität des Beamtenrechts aufrechtzuerhalten. Es regelt die Frage, unter welchen Voraussetzungen Beamte ein Dienstvergehen begehen, wie dieses aufzuklären und… …

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  • 4Wehrdisziplinarordnung — Basisdaten Titel: Wehrdisziplinarordnung Abkürzung: WDO Art: Bundesgesetz Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland Rechtsmaterie …

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  • 5Disziplinarverfahren — Dienststrafverfahren; besonderes Verfahren zur Ahndung von Dienstvergehen der ⇡ Beamten. Rechtsgrundlage: Bundesdisziplinargesetz vom 9.7.2001 (BGBl I 1510) m.spät.Änd. für die Bundesbeamten. Für Länderbeamte entsprechende… …

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  • 6Bürgermeister (Baden-Württemberg) — Ein Bürgermeister ist das Oberhaupt einer Gemeinde oder Stadt. Dieser Artikel beschreibt die Stellung des Bürgermeisters in baden württembergischen Gemeinden. Inhaltsverzeichnis 1 Amtsbezeichnung 2 Allgemeines 3 Rechtsstellung des Bürgermeisters… …

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  • 7Fritz Kehler — Friedrich Leopold Gustav Kehler (* 31. Juli 1889 in Dortmund; † 5. September 1972 ebenda) war ein deutscher Gewerkschafter. Von 1956 bis 1958 war er Bundesvorsitzender, danach Ehrenvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP). Leben und Wirken …

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  • 8vorläufige Dienstenthebung — vorläufige Dienstenthebung,   eine in den Disziplinarordnungen des Bundes und der Länder bei Einleitung eines förmlichen Disziplinarverfahrens gegen einen Beamten oder Soldaten vorgesehene mögliche Maßnahme. Zuständig zur Dienstenthebung ist die… …

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