Anspruch

  • 21in Anspruch nehmen — annektieren; (sich) einverleiben; besetzen; in Beschlag nehmen; vereinnahmen; beschäftigen * * * In Anspruch nehmen   »Jemanden oder etwas in Anspruch nehmen« bedeutet »jemanden beanspruchen; von etwas Gebrauch machen«: Darf ich Sie einen Moment… …

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  • 22Possessorischer Anspruch — Der Possessorische Anspruch (v. lat.: possessio = Besitz bzw. possessor = Besitzer) ist ein Anspruch, der den Besitz schützt oder aus dem Besitz folgt. Bei einer eintretenden Störung ist er auf die Wiederherstellung des früheren Besitzes… …

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  • 23Quasinegatorischer Anspruch — Der quasinegatorische Unterlassungsanspruch ist ein in Deutschland von der Rechtsprechung geschaffener Anspruch, mit dem Störungen absoluter Rechte (zum Beispiel: Gesundheit, allgemeines Persönlichkeitsrecht) abgewehrt werden können, indem die… …

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  • 24Schuldrechtlicher Anspruch — Als Schuldrecht wird der Teil des Privatrechts bezeichnet, der die Schuldverhältnisse regelt, sich also mit dem Recht einer juristischen oder natürlichen Person befasst, von einer anderen Person auf Grund einer rechtlichen Sonderbeziehung eine… …

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  • 25(in Anspruch) nehmen — (in Anspruch) nehmen …

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  • 26ganz in Anspruch nehmen — fesseln; faszinieren …

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  • 27ohne Anspruch — unverbindlich; ohne Verpflichtung; ohne Gewähr …

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  • 28die gleich lange Zeitspanne in Anspruch nehmend — zeitgleich …

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  • 29dinglicher Anspruch — zu unterscheiden vom Forderungsrecht (⇡ Forderung). Rechtsgrundlage des d.A. sind das Recht an der Sache (z.B. Recht des Eigentümers, Einwirkungen anderer auf die Sache zu verbieten) und der ⇡ dingliche Vertrag, während das Forderungsrecht das… …

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  • 30Recht — Anspruch; Anrecht; Autorisierung; Berechtigung; Billigung; Genehmigung; Lizenz; Erlaubnis; Bevollmächtigung; Plazet; Autorisation; …

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