ACTIO

  • 41Actio de tigno iuncto — Die actio de tigno iuncto ist eine Klage des römischen Rechts, nach der der Grundstückseigentümer, auf dessen Grund fremdes Baumaterial verwendet wurde, dem Eigentümer des Materials den doppelten Wert dessen ersetzen muss. Inhaltsverzeichnis 1… …

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  • 42Actio de dolo — Die actio de dolo, die Klage wegen Arglist, ist im System des Römischen Privatrechts eine subsidiäre Klage. Sie wird auf den Juristen C. Aquilius Gallus zurückgeführt und bei Ulpian folgendermaßen beschrieben: quae dolo malo facta esse dicentur,… …

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  • 43Actio in rem — Die actio in rem ist ein Rechtsinstitut des römischen Privatrechts. Die actio in rem wendet sich als Leistungsklage gegen die Beeinträchtigung eines Rechts. Das Recht zur Klageerhebung ist in diesem Falle also ein Bestandteil des umfassenden… …

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  • 44Actio arbitraria — Die actio arbitraria ist eine Klageform des Römischen Rechts. Sie führt zu einer zweistufigen Verurteilung des Beklagten. In einer ersten Stufe spricht der Prätor die Verpflichtung des unterlegenen Beklagten zum Schadensersatz in Form von… …

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  • 45Actio de peculio — Die actio de peculio ist eine Klage des Römischen Rechts. Sie bewirkt eine Haftung des Gewalthabers für Verbindlichkeiten des Gewaltunterworfenem, wenn der Gewalthaber diesem ein Sondergut (peculium) zur eigenständigen Verwaltung überlassen hat.… …

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  • 46Actio libera in causa — Die actio libera in causa (a.l.i.c., eigentlich „actiones vel omissiones liberae in causa sive ad libertatem relatae“ (deutsch: „Handlungen oder Unterlassungen, deren Ursache frei gesetzt wurde oder die auf Freiheit zurückgeführt werden können“); …

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  • 47Actio de pauperie — Die actio de pauperie beschrieb die Haftung des Tierhalters im römischen Privatrecht. Sie ist bereits dem Zwölftafelgesetz bekannt (Tabula VIII,6). Die Haftung richtet sich dabei auf den Schaden, den ein Vierbeiner (quadrupes) verursachte, und… …

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  • 48Actio illicita in causa — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Notwehr ist ein Begriff der Rechtssprache und bezeichnet – ungeachtet bestimmter konzeptioneller Unterschiede in den… …

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  • 49Actio Pauliana — Die actio pauliana ist eine Klage des römischen Rechts. Ihren Namen erhielt sie von ihrem Schöpfer, dem spätklassischem Ädilen Iulius Paulus (siehe auch Artikel Paulianische Anfechtungsklage). Inhaltlich geht es um die Benachteiligung der… …

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  • 50Actio certae creditae pecuniae — Die actio certae creditae pecuniae ist die Klage (Römisches Recht) des Gläubigers auf die Rückgabe des Betrages, welcher der Schuldner im Rahmen eines Darlehens erhalten hat. Vorauszusetzen ist außerdem die Nichterfüllung der fraglichen… …

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